+++ Bestpreis-Werbung +++
Wenn ein Händler für seine Produkte mit einem Rabatt wirbt, so muss laut ARAG Experten für Verbraucher klar und eindeutig erkennbar sein, dass sich die Preisermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht. Eine überfrachtete Darstellung unter Nennung mehrerer Preise kann dem laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg entgegenstehen (Az.: 3 U 460/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg.
+++ Keine Pauschalgebühr für Ersatz-SIM +++
Mobilfunkanbieter dürfen für eine Ersatz-SIM-Karte nicht in jedem Fall eine Gebühr berechnen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, welches entschieden hat, dass wenn die erhaltene Chipkarte nicht funktioniert, keine Kosten verlangt werden dürfen (AZ: 1 UKl 2/24, noch nichts rechtskräftig).
+++ Reisebüro muss über Visumspflicht aufklären +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Reisebüro im Rahmen einer Pauschalreise seine Kunden darüber informieren muss, wenn für die Einreise in die gebuchte Destination ein Visum erforderlich ist. Im konkreten Fall hatte das Reisebüro den entsprechenden Hinweis bei einer achttägigen Last-Minute-Reise nach Kenia nicht gegeben. Die Reise, die bereits zwei Tage nach Buchung stattfinden sollte, fiel für die Familie ins Wasser. Daraufhin verlangte der Kunde Reise- und Versicherungskosten von rund 5.000 Euro zurück. Das Reisebüro verweigerte die Zahlung allerdings mit dem Hinweis, dass man mündlich auf die Visumspflicht hingewiesen habe und entsprechende Informationen auch den Buchungsunterlagen zu entnehmen seien. Doch das genügte weder dem Mann, noch den Richtern des Landgerichts Köln, die hierin eine mangelnde Beratungspflicht sahen (Az.: 17 O 139/23, noch nicht rechtskräftig).
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
* * * * *
Publiziert durch PR-Gateway.de.
Veröffentlicht von:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 963-3115
Homepage: http://www.ARAG.de
Ansprechpartner(in): Jennifer Kallweit
Herausgeber-Profil öffnen
Firmenprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Informationen sind erhältlich bei:
Klaarkiming KommunikationSteinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw@klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de