+++ Neu: Anspruch auf eigenes Balkonkraftwerk und virtuelle Eigentümerversammlungen +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mieter ab sofort einen Anspruch darauf haben, zur Stromerzeugung eine Steckersolaranlage – auch als Balkonkraftwerk bekannt – am Balkon ihrer Mietwohnung installieren zu dürfen. Im Rahmen einer Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen nun zu den sogenannten privilegierten Vorhaben, deren Einbau auch Eigentümergemeinschaften nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern dürfen. Zudem billigte der Bundesrat virtuelle Eigentümerversammlungen. Es genügen drei Viertel der Stimmen aller Wohnungseigentümer, damit eine Versammlung als Videokonferenz stattfinden kann. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dabei sichergestellt sein muss, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sein müssen wie in einer Präsenz-Versammlung.
+++ Knöllchen aus Italien +++
Nach monatelangem Streit zwischen beiden Ländern müssen deutsche Autofahrer nun wieder damit rechnen, unangenehme Post aus Italien zu bekommen: einen Bußgeldbescheid. ARAG Experten verweisen auf die Angaben des Kraftfahrtbundesamts, wonach sich beide Seiten über den weiteren Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten geeinigt haben. Dabei geht es um Strafzettel in Millionenhöhe. Betroffen sind viele Tausend Kfz-Halter.
+++ Waschbären als Mitbewohner +++
Eine Waschbärenfamilie hatte eine fehlende Holzverkleidung genutzt und es sich in einem Dachgebälk eines Hauses gemütlich gemacht. Der Eigentümer verklagte einen Sanitärbetrieb auf Schadensersatz, weil er nach Beendigung seiner Arbeiten die Holzverkleidung nicht ersetzt hatte. Doch die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen laut ARAG Experten keinen Haftungsgrund (Az.: 2-02 O 578/23).
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