Pflichtteil einklagen ohne Kostenrisiko: So hilft der Prozesskostenfinanzierer

Pflichtteil einklagen ohne Kostenrisiko: Prozesskostenfinanzierer unterstützt enterbte Erben

Erben, die ihren Pflichtteil einfordern möchten, sehen sich häufig mit hohen Kosten und Risiken konfrontiert, besonders dann, wenn die Auszahlung des Pflichtteils verweigert wird. Die Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch ohne eigenes Kostenrisiko durchzusetzen, bietet jedoch eine attraktive Lösung. Dank spezialisierter Prozesskostenfinanzierer können enterbte Erben ihre Ansprüche geltend machen, ohne dabei auf die Anwalts– und Gerichtskosten sitzenzubleiben.

Pflichtteilsanspruch auch bei Enterbung – die rechtlichen Grundlagen

Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehegatten, im Erbfall einen Mindestanteil vom Erbe erhalten. Selbst bei Enterbung besteht oft ein Anspruch auf den Pflichtteil, der in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Viele Erben wissen jedoch nicht, wie sie diesen Anspruch einfordern können oder fürchten sich vor den finanziellen Risiken eines Prozesses. Insbesondere dann, wenn die Erben mit einem Testament konfrontiert werden, das sie vollständig enterbt, stellt sich die Frage, wie hoch der Pflichtteilsanspruch ist und wie dieser geltend gemacht werden kann.

Pflichtteil einklagen – ohne finanzielle Risiken

Hier kommen Prozesskostenfinanzierer ins Spiel. Diese spezialisierte Dienstleister übernehmen die Finanzierung der Anwalts- und Gerichtskosten und tragen somit das komplette Kostenrisiko. Falls der Prozess erfolgreich verläuft und der Pflichtteil erlangt wird, erhält der Prozesskostenfinanzierer eine zuvor vereinbarte Beteiligung am Erlös. Scheitert die Klage jedoch, bleibt der Enterbte kostenfrei, da der Finanzierer alle anfallenden Kosten übernimmt.

Der Vorteil: Mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit

Dank der Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers können auch Erben, die sich ein Verfahren finanziell nicht leisten könnten, ihre Rechte durchsetzen. Insbesondere in Fällen, in denen der Alleinerbe versucht, den Pflichtteil zu verweigern, kann der Prozesskostenfinanzierer entscheidend dazu beitragen, dass die Berechtigten zu ihrem Recht kommen. Die Inanspruchnahme eines Prozesskostenfinanzierers ist besonders für enterbte Kinder und Ehegatten eine gute Option, um den Pflichtteil risikolos einzufordern.

Fazit:

Erben, die enterbt wurden oder Schwierigkeiten haben, ihren Pflichtteil einzufordern, sollten sich über die Möglichkeit eines Prozesskostenfinanzierers informieren. So lässt sich der Pflichtteilsanspruch ohne finanzielles Risiko geltend machen und die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung steigen erheblich.

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