+++ Inflationsprämie auch bei Freistellung in Altersteilzeit +++
Eine tarifvertragliche Regelung, die Arbeitnehmer in der Passivphase ihrer Altersteilzeit vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ausnimmt, ist unwirksam. Nach Auskunft der ARAG Experten sieht das Bundesarbeitsgericht hierin eine nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung Teilzeitbeschäftigter. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dürfe wegen der Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer sei daher Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare, geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (Az.: 9 AZR 71/24 ).
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+++ Schadensersatzansprüche bei Datendiebstahl +++
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte in einem Urteil die Rechte der Betroffenen eines Facebook-Datendiebstahls und senkte die Hürden für Schadensersatzansprüche. Betroffene müssen laut ARAG Experten lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, ohne dass ein konkreter Missbrauch der Daten oder eine besondere Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss. Zum ersten Mal nutzte der BGH das sogenannte Leitentscheidungsverfahren, was für Tausende ähnliche Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten richtungsweisend ist. Der Schadensersatz bleibt bei einem reinen Kontrollverlust allerdings auf etwa 100 Euro begrenzt, gefordert wurden von einem Geschädigten 1.000 Euro (AZ: VI ZR 10/24).
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+++ Dreijährige Verjährungsfrist gilt auch bei Pauschalreisen +++
Pauschalurlauber, deren Flug sich verspätet oder gar ausfällt, haben laut ARAG Experten drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichzahlungen bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. In einem konkreten Fall hatte eine Airline sich zunächst geweigert, zwei Urlaubern für eine knapp vierstündige Verspätung ihres Fluges nach Ägypten den geforderten Ausgleich von 800 Euro zu zahlen. Die Fluggesellschaft berief sich auf die zweijährige Verjährungsfrist, die oft bei Pauschalreisen gilt. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs waren der Ansicht, dass hier eine dreijährige Frist gelte, unabhängig davon, ob der Flug separat oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde (Az.: X ZR 62/23).
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+++ FTI startet Online-Portal für Erstattungen +++
Für Verbraucher, die bei der insolventen FTI Group Pauschalreisen gebucht haben und noch nicht kontaktiert werden konnten, da ihre Kontaktinformationen dem Deutschen Reisesicherungsfonds noch nicht vorlagen, gibt es jetzt ein offenes Online-Portal. Dort können sie sich registrieren und den Erstattungsprozess starten, indem sie ihre Toma-Vorgangsnummer (FTI) oder Buchungsnummer (BigXtra) sowie persönliche Daten eingeben. Nach der Registrierung erhalten sie einen PIN-Brief, mit dem sie einen Antrag im Erstattungsportal stellen können. Der Antrag wird geprüft, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Erstattung vorliegt. Parallel werden bereits eingereichte Anträge weiter geprüft und ausgezahlt. Zusätzlich zum Online-Portal können Verbraucher ihre Erstattungsanträge jetzt auch postalisch einreichen, wenn sie keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen und ihren Erstattungsprozess per Post abwickeln lassen möchten.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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