Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt – doch eine wichtige arbeitsrechtliche Frage bleibt nach wie vor unbeantwortet: Wann wird die verpflichtende Arbeitszeiterfassung endlich gesetzlich verankert? Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 eine klare Entscheidung zur Pflicht der Zeiterfassung getroffen hat (Urteil C-55/18), und das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese 2022 bestätigte (BAG, Urteil vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21), fehlt bis heute eine konkrete gesetzliche Umsetzung in Deutschland. Dies sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Lage
Der EuGH stellte bereits 2019 fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Diese Entscheidung wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 bestätigt. Dennoch gibt es bislang keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, die klare Vorgaben für Unternehmen jeder Größe definieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte zwar einen Gesetzesentwurf angekündigt, doch bis heute liegt keine endgültige Regelung vor. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber derzeit auf bestehende Urteile zurückgreifen müssen, ohne eine einheitliche gesetzliche Basis zu haben.
Auswirkungen für Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet diese rechtliche Unsicherheit weiterhin eine Grauzone. Zwar müssen Arbeitgeber aufgrund der BAG-Entscheidung bereits tätig werden, jedoch fehlen konkrete gesetzliche Leitlinien. Viele Unternehmen haben längst digitale Zeiterfassungssysteme eingeführt, um den Anforderungen gerecht zu werden. Doch insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe stellt die fehlende Rechtsklarheit ein Problem dar. Denn wenn eine gesetzliche Pflicht plötzlich in Kraft tritt, kann dies hohe Anpassungskosten und administrative Belastungen mit sich bringen. Laut einer Studie von Bitkom setzen bereits über 60 % der Unternehmen auf digitale Zeiterfassungslösungen, doch viele Betriebe hinken noch hinterher.
Was könnte nach der Bundestagswahl passieren?
Mit der bevorstehenden Bundestagswahl könnte sich endlich etwas bewegen. Experten erwarten, dass die neue Regierung zeitnah eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen wird, um Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen. Ob dies tatsächlich geschieht oder sich die Debatte weiter hinauszögert, bleibt abzuwarten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sind jedoch klar im Vorteil: Wer jetzt in eine digitale Zeiterfassungslösung investiert, kann gelassen auf die künftige Gesetzgebung blicken und ist optimal vorbereitet.
Proaktiv handeln: Die richtige Lösung bereits jetzt implementieren
Anstatt abzuwarten, bis eine gesetzliche Pflicht in Kraft tritt, können Unternehmen sich schon heute mit einer modernen und flexiblen Zeiterfassungslösung absichern. Ein System wie Timemaster ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeiten rechtskonform und effizient zu erfassen – unabhängig von der gesetzlichen Lage. So lassen sich Umstellungsaufwände minimieren, wenn die gesetzlichen Vorgaben endlich konkretisiert werden. Ein Vergleich verschiedener Anbieter ist über Vergleichsportale für Zeiterfassungssysteme möglich.
Fazit
Die gesetzliche Pflicht zur Zeiterfassung ist keine Frage des Ob, sondern des Wann. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit digitalen Lösungen auseinandersetzen, um auf kommende Regelungen vorbereitet zu sein. Mit einem modernen Zeiterfassungssystem wie Timemaster sind Unternehmen bestens gerüstet, um den Anforderungen gerecht zu werden – egal, wann die Politik liefert.
Veröffentlicht von:
Timemaster GmbH
Maiburger Str. 32
26789 Leer
Deutschland
Telefon: 0491/6008-460
Homepage: https://www.timemaster.de
Ansprechpartner(in): Jens Mettjes
Herausgeber-Profil öffnen
Social Media:
Firmenprofil:
Timemaster ist ein etablierter Hersteller von Zeiterfassungssystemen im deutschsprachigen Raum. Vor über 30 Jahren brachten engagierte Entwickler der ELV AG das erste System zur professionellen Zeiterfassung hervor, das sich grundlegend von den damals üblichen mechanischen Stempeluhren unterschied. Damit positionierte sich Timemaster als einer der Pioniere für Arbeitszeiterfassung im Zuge des technischen Wandels der Arbeitswelt.
Besonderen Fokus legte und legt Timemaster dabei auf die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen. In diesem Marktsegment konnte sich Timemaster früh durchsetzen. Heute kann Timemaster auf über 19.000 verkaufte Systeme zurückblicken. Kunden aller Branchen, egal ob Handwerksbetrieb oder Medizinlabor, Industriefertiger oder Kreisverwaltung. Kunden, die in Timemaster Zeiterfassung investierten, arbeiten seit Jahren zuverlässig mit Timemaster.
Timemaster ist heute Teil der ELV- und eQ-3 Unternehmensgruppe, die sich in über 30 Jahren von einem Technologie-Pionier zu einem der europäischen Marktführer im Bereich Home Control entwickelt hat.
eQ-3 steht für Innovationen in einem breiten Spektrum von Technologien, die in der Kombination für einen großen Vorsprung bei Lösungen für Konsumenten sorgen. Mit seinen Smart-Home-Produkten ist eQ-3 Marktführer und realisiert die häufig zitierte Vision des Internet der Dinge schon heute.
Mit über 1000 Mitarbeitern ist die ELV-/eQ-3-Gruppe einer der größten und am schnellsten wachsende Arbeitgeber in Ostfriesland.
Informationen sind erhältlich bei:
Timemaster Zeiterfassung
Abteilung Presse