Rhion Unfallversicherung erkennt Invalidität an und zahlt 40.000,- Euro

Die Rhion Unfallversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich die Invalidität eines Versicherten anerkannt und eine Invaliditätsleistung erbracht.

Der Versicherungsnehmer verunfallte 2021 mit dem Motorrad und erlitt hierbei unter anderem mehrere Rippenbrüche. Er stellte daraufhin bei der Rhion einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer war mit der anschließenden Regulierung nicht zufrieden und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, prüfte den Sachverhalt und nahm die Korrespondenz mit der Versicherung auf. Nach Beantragung des Schlichtungsverfahrens kamen die Parteien schließlich überein, mit der Nachprüfung die endgültige Regulierung vorzunehmen und ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben.

Anerkenntnis durch die Allianz Unfallversicherung

Mit diesem weiteren Gutachten konnten sich die Parteien schließlich auf eine Zahlung von € 40.000,00 einigen. „Für unseren Mandanten war dies natürlich sehr erfreulich, weil er hierdurch ohne ein langwieriges Verfahren eine sehr hohe Invaliditätszahlung erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf.

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