Unser Mandant hatte im Jahr 2018 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali abgeschlossen. Ende 2022 erkrankte er an Rheuma und war seitdem berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG
Der Versicherungsnehmer beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Generali prüfte daraufhin die Unterlagen und erklärte die Anfechtung und den Rücktritt vom Vertrag, weil der Versicherungsnehmer angeblich Gesundheitsfragen falsch beantwortet hätte.
Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer konnte sich die angebliche Falschangabe wegen einer Allergie jedoch nicht erklären, weil er an einer solchen nicht litt, und wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass eine Arztbericht fehlerhaft war und daher kein Fehler beim Versicherungsnehmer vorlag. Sie forderte daher die Generali Lebensversicherung AG auf, den Fortbestand des Vertrags zu bestätigen und Zahlungen wegen Berufsunfähigkeit zu leisten.
Anerkenntnis durch Generali Lebensversicherung AG
Die Generali nahm die Anfechtung daraufhin zurück und prüfte die Leistungen wieder. Anschließend erkannte sie die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten an und zahlte alle offenen Renten.
„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
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Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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