Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte.
Unser Mandant war bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit im Jahr 2012 Orthopädiemechaniker. Die Versicherung erkannte damals die Berufsunfähigkeit an und leistete die vereinbarten Renten. Im Jahr 2020 stellte die Versicherung im Rahmen der Nachprüfung aber die Leistungen ein, da sie der Ansicht war, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr berufsunfähig sei.
Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Daher kontaktierte der Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Klage gegen die Allianz Lebensversicherung vor dem Landgericht Stuttgart
Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem außergerichtlich jedoch keine Einigung erzielt werden konnte, reichte die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft Klage beim Landgericht Stuttgart ein.
Die Kammer holte daraufhin ein Gutachten ein, das die Berufsunfähigkeit unseres Mandanten bestätigte. Die Beklagte wollte dies jedoch nicht hinnehmen und machte in der Folgezeit wiederholt Einwendungen gegen das Gutachten geltend. Das Gericht befragte schließlich den Sachverständigen noch einmal ausführlich.
Urteil des Landgerichts Stuttgart
Das Gericht verurteilte die Allianz Lebensversicherung schließlich zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. „Für unseren Mandanten ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Er erhält zum einen eine Einmalzahlung in Höhe von mehr als 200.000,00 Euro. Zum anderen wurde festgestellt, dass er auch zukünftig die Berufsunfähigkeitsrente erhält“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
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