Kassenführung nach den GoBD

Essen – Mittlerweile scheint es in den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter einen Wettbewerb zu geben, Kassenführungen möglichst häufig als nicht ordnungsgemäß zu beurteilen. Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass Fehler in der Kassenführung zu einer nicht ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung führen: "Zuschätzungen durch das Finanzamt und hohe Steuernachforderungen sind immer die Folge". GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.

Diese Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch sind zwingend:

– Das Kassenbuch ist selbst zu führen / der Kassenbericht ist täglich selbst zu erstellen.
– Es darf keine Buchung ohne Beleg geben.
– Die Belege müssen fortlaufend nummeriert sein.
– Der Kassenbestand darf/kann niemals negativ sein.
– Geldverschiebungen zwischen Bank und Kasse müssen festgehalten werden (Geldtransit).
– Private Vorverauslagungen und deren Erstattung aus der Kasse sind als Ausgabe zu erfassen. Als Datum gilt der Tag der Auszahlung aus der Kasse.
– Die Tagesfolge darf nicht willkürlich sein (wie z.B. 16.05. -> 09.05. -> 17.05. …). Sollte die Verarbeitung eines Tages versehentlich unterblieben sein, muss das Kassenbuch neu verfasst werden.
– Eine regelmäßige Kassenprüfung durch Nachzählen ist unerlässlich.
– Die Kassenaufzeichnungen sind so zu führen, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand verglichen werden kann.
– Die Kassenaufzeichnungen müssen täglich erfolgen.

"Eintragungen im Kassenbuch dürfen nachträglich nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden. Fehlerhafte Eintragungen sind so zu streichen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. Anschließend erfolgt die Berichtigung durch eine neue Eintragung", erklärt Steuerberater Roland Franz.

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Veröffentlicht von:

Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte

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45138 Essen
Deutschland
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Homepage: http://www.franz-partner.de

Ansprechpartner(in): Bettina M. Rau-Franz
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Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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