Wohnen auf Zeit rechtlich zulässig – urbanbnb klärt Unsicherheiten bei Eigentümergemeinschaften

Karlsruhe, Mai 2025 – Die befristete Vermietung möblierter Wohnungen bleibt ein sensibles Thema innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Immer mehr Eigentümer fragen sich: Ist Wohnen auf Zeit überhaupt erlaubt – oder kann die Eigentümerversammlung das untersagen?

Die Antwort ist klar: Ja, Wohnen auf Zeit ist rechtlich erlaubt, solange es sich um Wohnzwecke handelt. Das bestätigt auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Urteil (Az. V ZR 112/18). Die befristete Vermietung an Berufspendler, Projektarbeiter oder Studierende fällt unter zulässige Wohnnutzung und kann nicht ohne Einstimmigkeit durch die Eigentümergemeinschaft untersagt werden.

„Viele verwechseln Wohnen auf Zeit mit touristischer Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb – dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Nutzungsarten“, erklärt Markus Urban von urbanbnb, eines der ältesten Zeitwohn-Unternehmen Deutschlands mit Sitz in Stuttgart. Seit 1996 vermittelt das Familienunternehmen erfolgreich möblierte Wohnungen auf Zeit – rechtskonform, professionell und fernab von Ferienlärm und täglichem Gästewechsel.

Ein häufiger Irrtum ist, dass eine qualifizierte Mehrheit in der Eigentümerversammlung ausreiche, um die Nutzung einer Einheit zu beschränken. Doch der BGH stellt klar: Die Wohnnutzung ist ein sogenanntes mehrheitsfestes Recht – und damit nur mit Zustimmung aller Eigentümer veränderbar.

urbanbnb setzt konsequent auf Transparenz, geprüfte Mieter und klare Kommunikation mit Vermietern und Verwaltern. „Unsere Gäste bleiben mehrere Wochen oder Monate, zahlen regulär Miete und nutzen die Wohnung wie ein Zuhause – genau das ist Wohnnutzung im rechtlichen Sinne“, so das Unternehmen.

Für Eigentümer bietet urbanbnb zusätzlich Unterstützung bei der Bewertung von Teilungserklärungen und der rechtssicheren Positionierung ihrer Wohnungen im Zeitwohnmarkt. Ein klarer rechtlicher Rahmen, gepaart mit fast 30 Jahren Erfahrung – das macht den Unterschied.

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