+++ Sitz vom Treppenlift zu hoch +++
Eine kranke Frau konnte ihren Treppenlift kaum nutzen, weil dessen Sitz für sie zu hoch war. Das einbauende Unternehmen wurde zum Rückbau verpflichtet, da es bei der Planung nicht nur die baulichen Gegebenheiten, sondern auch die individuellen Maße der Nutzerin hätte einbeziehen müssen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 19 U 153/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe.
+++ Defekte Spirale: Schmerzensgeld +++
Eine Frau ließ sich zur Verhütung die Spirale eines spanischen Herstellers einsetzen, ohne zu wissen, dass diese einen Materialfehler aufwies. Nach einem Bruch der Spirale musste diese operativ entfernt werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das 1.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen hielt (Az.: 17 U 181/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
+++ Festival-Token nur beschränkt gültig +++
Wenn man nach einem Festival noch Token für den dortigen Getränke- und Speisenerwerb übrig hat, gelten diese möglicherweise nicht für das nächste Festival. Und dies laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Recht, da der Rücktausch der Token zeitlich, örtlich und im Wert beschränkt werden darf (Az.: I-20 UKl 9/24).
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