Ab 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Die Kanzlei Matutis prüft, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und erstellt rechtssicher die nötige Barrierefreiheitserklärung – individuell statt per Generator.Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 stehen viele Unternehmen und Organisationen vor neuen gesetzlichen Herausforderungen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Cornelius Matutis bietet hierfür einen spezialisierten BFSG-Check an, der nicht nur klare rechtliche Orientierung bietet, sondern auch individuelle Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen des BFSG für digitale Angebote.
Rechtliche Einordnung und praktische Begleitung – maßgeschneidert für das BFSG
Viele Unternehmen sind unsicher, ob und in welchem Umfang sie vom BFSG betroffen sind. Der BFSG-Check der Kanzlei Matutis bietet eine fundierte juristische Klärung: Ist das Gesetz auf das jeweilige Unternehmen oder die angebotene Dienstleistung überhaupt anwendbar? Welche konkreten Pflichten ergeben sich daraus? Mit diesem Check erhalten Unternehmen die notwendige Klarheit und Sicherheit.
Viele Anbieter setzen auf automatisierte Generatoren oder KI-gestützte Tools, die lediglich allgemeine Hinweise liefern. Der BFSG-Check von Rechtsanwalt Matutis geht einen entscheidenden Schritt weiter:
Jede Website wird individuell von einem erfahrenen Juristen geprüft – persönlich, rechtssicher und mit echtem Service. Dabei wird nicht nur geprüft, ob und in welchem Umfang das BFSG für das jeweilige Unternehmen gilt. Die Kanzlei begleitet Mandanten bei der konkreten Umsetzung indem sie den Unternehmen bzw. deren technischen Dienstleistern mit juristischer Expertise zur Seite steht. So wird sichergestellt, dass nicht nur technische, sondern vor allem auch rechtliche Anforderungen lückenlos erfüllt werden.
Die Leistungen des BFSG-Checks auf einen Blick:
* Rechtliche Prüfung der Anwendbarkeit des BFSG: Analyse, ob und wie das Gesetz auf das Unternehmen und dessen digitale Angebote zutrifft.
* Ableitung konkreter Handlungspflichten: Auf das Unternehmen und deren Internetauftritt bezogener noch bestehender aus dem BFSG resultierender Handlungsbedarf.
* Erstellung einer individuellen Erklärung zur Barrierefreiheit: Juristisch fundierte Formulierung dieser Pflichtveröffentlichung gemäß § 4 BFSG.
* Persönliche juristische Beratung: Bei Bedarf weiterführende Unterstützung zur Auslegung einzelner Vorschriften des BFSG – individuell, verbindlich und persönlich.
* Echte Menschen: Der gesamte Check erfolgt durch qualifizierte Juristen – transparent, nachvollziehbar und praxisnah.
"Der BFSG-Check richtet sich gezielt an Unternehmen, die eine rechtlich fundierte Orientierung im Umgang mit den neuen gesetzlichen Anforderungen suchen", erklärt Rechtsanwalt Cornelius Matutis. "Wir beantworten Fragen und geben individuelle juristische Einschätzungen – damit Mandanten wissen, was konkret zu tun ist."
Informationsplattform und Buchung
Begleitend zum Angebot bietet die Plattform
praxisnahe Informationen zum BFSG – speziell für Verantwortliche in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Der BFSG-Check kann ausschließlich über
gebucht werden.
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Veröffentlicht von:
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Telefon: +4933181328470
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Über RA Cornelius Matutis Jahrgang 1974, seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Datenschutzrecht. Seit 2007 Vorstandsvorsitzender der Interessenvertretung des Onlinehandels e.V. und seit 2013 Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz. "Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden."
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