Am 31. Juli 2025 ist es so weit. Die verpflichtende Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2024 muss bis dahin beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden. Das gilt zumindest für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuerformulare selbst ausfüllen, sei es online oder in Papierform. Wer nicht in die Puschen kommt, dem rennt bald die Zeit davon. Also langsam mit dem Zusammensuchen der Unterlagen beginnen und sich mit den Steuerformularen vertraut machen.
Diese zeitfressende und nervtötende Aufgabe kann einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater übertragen werden, wenn man sich nicht mit den eigenen Steuergeschichten auseinandersetzen will. In diesem Fall gibt es sogar neun Monate Aufschub. Die Abgabefrist für Vereine und Unternehmen endet nämlich erst am 30. April 2026. Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt eine frühzeitige Übergabe der Unterlagen an den Berater, da es erfahrungsgemäß kurz vor der Abgabefrist zu Staus kommt und freie Beratungstermine kurz vor Fristende rar sind.
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