Die ARAG Krankentagegeldversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung von 20.000,- Euro und den Fortbestand des Versicherungsvertrags vorsieht.
Unser Mandant verfügt seit vielen Jahren über eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung. Mitte 2021 erkrankte unser Mandant an einer depressiven Episode. Die ARAG zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, veranlasste dann aber eine gutachterliche Untersuchung.
Gutachten führt zur Leistungsablehnung
Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass unser Mandant nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der ARAG eingestellt und der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Er begründete dies daher zunächst außergerichtlich gegenüber der ARAG.
Erfolg für L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
In der Folge entwickelte sich eine intensive Korrespondenz mit der Versicherung. Schließlich kam es nach Einleitung eines Ombudsverfahren zu einer Einigung, die dazu führte, dass die Gegenseite insgesamt eine Zahlung in von 20.000,- Euro an den Versicherungsnehmer leistete und den Fortbestand des Versicherungsvertrags vorsieht. Da unsere Mandantschaft ein langwieriges Klageverfahren vermeiden wollte, war sie damit vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren außergerichtlich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft Zahlungen erhalten hat. Dies zeigt, dass Versicherungen durch detaillierte Begründungen der Fehlerhaftigkeit des Vorgehens auch außergerichtlich davon überzeugt werden können, Versicherungsfälle trotz vorheriger Ablehnung anzuerkennen. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
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L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei. Wir bieten Versicherungskunden bundesweit die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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