23. Juni 2025 – In nur fünf Tagen tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet auch Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, ihre digitalen Touchpoints – von Objektexposés bis Mieterportalen – barrierefrei zu gestalten. Fehlt die Zugänglichkeit, drohen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro und im Extremfall die Abschaltung der Website.
Was gilt ab 28. Juni 2025?
Websites & Online-Portale müssen den Anforderungen der Norm EN 301 549 (WCAG 2.2 AA) entsprechen. Übergangsfristen für Makler- und Verwalterseiten gibt es nicht.
Digitale Dokumente wie PDF-Exposés, Reservierungs- und Mietverträge sind so aufzubereiten, dass Screenreader sie korrekt ausgeben können.
Mieter-Apps und Kundenportale fallen als "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" ebenfalls unter das Gesetz.
Kleinstunternehmen (≤ 10 Beschäftigte und ≤ 2 Mio. € Umsatz) genießen zwar eine Ausnahme, müssen aber nachweisen, warum eine Umsetzung unverhältnismäßig wäre.
Risiken bei Nichteinhaltung
Eine Nichtbeachtung kann – neben Bußgeldern – zu Unterlassungsklagen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und erheblichen Imageschäden führen. Die Marktüberwachungsstellen prüfen auf Hinweis von Verbrauchern und verhängen Maßnahmen bis hin zur Deaktivierung des Angebots.
Drei Sofortschritte für die Branche
Accessibility-Audit (48 h): Prüfen Sie Websites, PDF-Downloads, virtuelle Rundgänge und Kontaktformulare auf WCAG-Konformität.
Barrierefreie Exposés: Nutzen Sie strukturierte Tags, Alt-Texte für Grundrissgrafiken und ausreichend Kontraste.
Schulungen & Prozess-Fixes: Sensibilisieren Sie Marketing-, IT- und Objektteams für barrierefreie Inhalte und verankern Sie Accessibility in Ihren Redaktions-Workflows.
Expertenstimme
"Wer jetzt nachrüstet, sichert Reichweite, vermeidet Klagen und gewinnt das Vertrauen einer Zielgruppe von über 13 Mio. Menschen mit Behinderung in Deutschland", erklärt Stefan Straßburg, COO von Aktion-Barrierefrei.org.
Unterstützung durch Aktion-Barrierefrei.org
Express-Audit & Maßnahmenplan speziell für Makler-CMS und Verwalterportale
Umsetzung durch zertifizierte Accessibility-Entwickler
Rechtssichere BFSG-Dokumentation für die Marktüberwachung
Pressekontakt
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