Ein Unfall hat auch eine rechtliche Tragweite: Wer darf für eine nicht ansprechbare Person handeln und in welchen Fragen? Das ist gar nicht so einfach wie zwei Beispiele zeigen:
Beispiel 1: Unverheiratetes Paar Dirk und Anna haben sich eine Familie aufgebaut, sind jedoch nicht verheiratet. Im Urlaub stürzt Dirk am Flughafen schwer und wird zur Sicherheit ins Koma versetzt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland hat Anna keinen Zugang zu Informationen über seinen Gesundheitszustand. Über Dirks Behandlung entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer – oft eine unbekannte Person.
Beispiel 2: Eheleute Sind Anna und Dirk verheiratet, greift das Notvertretungsrecht. Deshalb kann Anna im Falle gesundheitlicher Probleme für Dirk handeln, allerdings nur für einen Zeitraum von sechs Monaten und ausschließlich in Bezug auf medizinische Belange sowie gegenüber den Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen. Für finanzielle Angelegenheiten wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt – ebenfalls oft eine fremde Person.
Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, ist eine Vorsorgevollmacht für Familie oder Freunde unerlässlich. Die Erstellung ist einfacher als viele annehmen. Es stehen kostenlose, rechtssichere Vorlagen zur Verfügung. Die eigene Vorsorgevollmacht sollte rechtzeitig vor dem Urlaub ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Das BdSt-Basis-Wissen zur Vorsorgevollmacht informiert Sie umfassend über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und bietet wertvolle Tipps zur kostenfreien Erstellung für sich und Ihre Liebsten. Fordern Sie Ihren kostenlosen Ratgeber jetzt per E-Mail an: https://steuerzahler.de/nrw/basis-wissen/ .
Mit einer Vorsorgevollmacht genießen Sie im Urlaub ein Plus an Sicherheit für sich und Ihre Familie.
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