Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre häufig in Bodenbelägen, Klebern und Spachtelmassen verwendet. Obwohl es inzwischen verboten ist, findet man Asbest heute noch in vielen Altbauten in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die unsachgemäße Entfernung kann ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringen – deshalb ist die Beauftragung eines Fachbetriebs unerlässlich.
Warum Asbest gefährlich ist
Asbestfasern sind mikroskopisch klein und gelangen beim Einatmen tief in die Lunge. Sie gelten als krebserregend und können Krankheiten wie Asbestose oder Lungenkrebs verursachen. Besonders kritisch: Beim Entfernen alter Bodenbeläge (z. B. Floor-Flex-Platten oder asbesthaltiger Kleber) können gefährliche Fasern freigesetzt werden.
Fachgerechte Asbestentfernung in NRW
In NRW gibt es spezialisierte Fachfirmen, die nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) zertifiziert sind. Diese Firmen bieten folgende Leistungen an:
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Begutachtung vor Ort
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Materialanalyse (z. B. auf Asbesthaltigkeit)
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Einrichtung eines Arbeitsbereichs mit Unterdruckhaltung
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Fachgerechte Entfernung und Entsorgung des Asbestmaterials
Kosten der Asbestentfernung
Die Kosten variieren je nach Größe der Fläche, Art des Bodenbelags und Aufwand. In der Regel sollten Sie mit ca. 55–80 € pro Quadratmeter rechnen. Ein individuelles Angebot kann nach einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt werden.
Förderungen & Zuschüsse5
Unter bestimmten Voraussetzungen können Fördermittel von KfW, BAFA oder kommunalen Programmen beantragt werden – besonders bei energetischer Sanierung in Verbindung mit der Asbestbeseitigung.
Seriöse Anbieter finden
Achten Sie bei der Wahl einer Firma auf:
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Nachweis der TRGS 519-Zertifizierung
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Referenzen und Erfahrungen im Umgang mit Asbest
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Klare Preisstruktur und transparente Angebote
Tipp: Lassen Sie sich nicht auf Eigenversuche ein – schon kleinste Fehler bei der Entfernung können gesundheitlich und rechtlich schwerwiegende Folgen haben.
Ablauf einer professionellen Asbestboden-Entfernung
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Erstkontakt & Beratung
Nach der Kontaktaufnahme vereinbart der Fachbetrieb einen Besichtigungstermin. Dabei wird geprüft, ob tatsächlich Asbest im Bodenbelag oder im Kleber enthalten ist. -
Materialanalyse (falls erforderlich)
In vielen Fällen wird eine Probe entnommen und in einem anerkannten Labor analysiert. So lässt sich mit Sicherheit feststellen, ob und in welcher Konzentration Asbest vorliegt. -
Anmeldung bei der Bezirksregierung
Laut TRGS 519 muss jede Asbestsanierung spätestens 7 Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde (z. B. Bezirksregierung oder Gesundheitsamt) angezeigt werden. -
Einrichtung des Sanierungsbereichs
Der betroffene Raum wird luftdicht abgeschottet. Ein Unterdruckhaltegerät mit HEPA-Filter verhindert, dass Asbestfasern in angrenzende Räume gelangen. Zusätzlich wird eine Schleuse installiert. -
Rückbau & Entsorgung
Die asbesthaltigen Materialien werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen entfernt und in speziellen, gekennzeichneten Big Bags verpackt. Der Transport erfolgt zu einer zugelassenen Deponie. -
Reinigung & Freimessung
Nach der Entfernung wird der Bereich gründlich gereinigt. Optional, aber bei größeren Sanierungen empfohlen: Eine sogenannte „Freimessung“ durch ein unabhängiges Labor prüft die Luft auf verbliebene Fasern. -
Abschlussdokumentation
Sie erhalten einen schriftlichen Nachweis über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten – wichtig für Versicherungen, Behörden und spätere Immobilienverkäufe.
Häufige Asbestquellen in Böden
In vielen älteren Gebäuden in NRW findet man folgende Materialien, die Asbest enthalten können:
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Floor-Flex-Platten (vinyl-asbesthaltig)
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Kleberreste unter PVC oder Linoleum
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Spachtelmassen, Ausgleichsschichten
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Estrichdämmungen oder Bitumenschichten
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Boden betroffen ist, sollten Sie auf keinen Fall selbst daran arbeiten oder schleifen. Die Freisetzung von Fasern erfolgt oft schon bei geringen mechanischen Einwirkungen.
Ansprechpartner in NRW
Je nach Region können Sie sich an folgende Stellen wenden:
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Bezirksregierungen (Arbeitsschutzabteilungen)
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IHK oder Handwerkskammer (für zertifizierte Firmenlisten)
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Umweltämter oder Bauaufsichtsbehörden
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Verbraucherzentrale NRW (Beratung bei Verdacht)
Fazit
Wenn Sie einen Asbestboden in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung in NRW vermuten, gehen Sie kein Risiko ein. Beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe, die nach TRGS 519 arbeiten. Nur so sind Sie rechtlich und gesundheitlich auf der sicheren Seite.
Veröffentlicht von:
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