[Mainaschaff], 13. August 2025. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland wirksam. Es verpflichtet erstmals breite Teile der Privatwirtschaft, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter Websites, Apps und Online‑Shops, die sich an Verbraucher richten. Für viele Firmen endet damit die Zeit des Aufschiebens: Barrierefreiheit ist keine Kür mehr, sondern Pflicht.
Status quo im Netz: viel Wille, wenig Konformität
Die jährliche WebAIM‑Analyse von einer Million Startseiten zeigt 2025 zwar kleine Fortschritte, aber ein großes Defizit: 94,8 % der untersuchten Homepages weisen weiterhin WCAG‑Fehler auf; im Schnitt werden 51 Fehler pro Seite erkannt. Am häufigsten sind zu geringe Kontraste (79,1 %), fehlende Alternativtexte (55,5 %) und nicht beschriftete Formulareingaben (48,2 %) – genau die Hürden, die Nutzer mit Seh‑ oder Motorikeinschränkungen ausbremsen.
Was das BFSG konkret verlangt
Das BFSG zieht die Linie dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher digitale Angebote nutzen: Online‑Banking, Buchungs‑ und Ticketportale, Messenger‑Dienste, Online‑Shops und weitere Services müssen barrierefrei gestaltet sein. Für die Nachweisführung verweist der Gesetzgeber auf die BFSG‑Verordnung (BFSGV) und die harmonisierte Norm EN 301 549, die auf den WCAG‑Kriterien (AA‑Niveau) basiert. Wer diese Norm erfüllt, kann seine Konformität belastbar belegen.
Ausnahmen – aber nur eng begrenzt
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Mitarbeitende und ≤ 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme), sind von den BFSG‑Pflichten für Services ausgenommen. Für Produkte gilt diese Erleichterung nicht; zudem greift die Ausnahme nicht, wenn sich ein Angebot faktisch an Verbraucher richtet. Reine B2B‑Services fallen nicht in den Anwendungsbereich. Unternehmen sollten Ausnahmen stets sauber dokumentieren.
Sanktionen bei Verstößen
Wer die Anforderungen missachtet, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro – je nach Verstoß auch Untersagungen oder weitere Maßnahmen der Marktüberwachung. Spätestens seit Inkrafttreten des Gesetzes sollte jedes verbraucherorientierte Digitalangebot ein Accessibility‑Konzept haben.
"Von der Pflicht zur Chance" – warum sich Barrierefreiheit im Web rechnet
Barrierefreiheit senkt Absprungraten, erhöht Conversion und Reputation – und erschließt eine wachsende Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzerinnen und Nutzer sowie alle, die auf gut bedienbare Interfaces angewiesen sind. "Barrierefreiheit ist der schnellste Weg zu besserer Usability – für alle. Wer jetzt handelt, minimiert Risiken und gewinnt Marktanteile", sagt Stefan Straßburg, COO von https://aktion-barrierefrei.org/.
Typische Schwachstellen und schnelle Lösungen
Kontraste & Lesbarkeit: Mindestkontraste nach WCAG umsetzen; Schriftgrößen und Zeilenabstände prüfen; Fokus sichtbar machen. (Viele Verstöße sind hier verortet.)
Alternativtexte & Semantik: Sinnvolle Alt‑Texte für Bilder, korrekte Überschriftenhierarchie, Landmark‑Regionen und sprechende Linktexte.
Formulare & Interaktion: Eindeutige Labels, klare Fehlermeldungen, Tastaturbedienbarkeit, verständliche Captcha‑Alternativen.
Nachweis & Standard: Audit gegen EN 301 549/WCAG, Maßnahmenplan, Regression‑Tests vor Livegang; Dokumentation für die Marktüberwachung.
Roadmap für die nächsten 30 Tage
48‑Stunden‑Audit: Automatisierte und manuelle Prüfungen der wichtigsten Seiten, Templates und Prozesse (Suche, Produkt, Checkout, Login). Ergebnis: Prioritätenliste A/B/C.
Quick‑Fix‑Sprint (2 Wochen): Kontraste, Fokus‑Stile, Alt‑Texte, Labels, semantische Struktur, Tastatur‑Flows.
PDF‑Pipeline: Exposés, AGB, Formulare in PDF/UA‑fähige Vorlagen überführen; finale Prüfung vor Veröffentlichung.
Barrierefrei by Design: Komponentenbibliothek (Buttons, Formulare, Modale) auf WCAG‑AA härten und als Teamstandard etablieren.
Monitoring: CI‑Checks, regelmäßige Re‑Audits und Schulung des Content‑Teams.
Über Aktion‑Barrierefrei.org
Aktion‑Barrierefrei.org unterstützt Unternehmen seit Jahren bei der Einführung digitaler Barrierefreiheit – von Express‑Audits über Umsetzung nach EN 301 549/WCAG bis zur rechtssicheren Dokumentation. Mehr Informationen: aktion‑barrierefrei.org/handlungsfelder/barrierefreie-webseiten-fur-unternehmen.
Pressekontakt
Aktion‑Barrierefrei.org
E‑Mail: presse@aktion-barrierefrei.org · Tel.: +49 60 21 13 07 128
_Hinweis für Redaktionen:_
Rechtslage: BFSG in Kraft; Verbraucher‑Websites und Apps müssen barrierefrei sein. Ausnahmen nur für Kleinstunternehmen bei Services. Bußgelder bis 100.000 € möglich.
Faktenlage Web: 94,8 % der Homepages mit erkannten WCAG‑Fehlern; häufigste Probleme: Kontrast, Alt‑Texte, Labels.
Wenn Sie möchten, erstelle ich Ihnen zusätzlich eine 16:10‑Pressegrafik (JPG/PNG, ≤ 3 MB) mit Kernaussagen und Datum – bereit für openPR.
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