Die Baloise Lebensversicherung zahlt nach Unterstützung beim Leistungsantrag durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Versicherungsnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsrente.
Der Versicherungsnehmer hatte eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei der Baloise Lebensversicherung abgeschlossen. Nachdem der Versicherungsnehmer, der als kaufmännischer Angestellter im Großhandel tätig war, an einer Depression erkrankte, wurde er arbeitsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei der Baloise
Der Versicherungsnehmer beantragte daher Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Hierbei unterstützte sie der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Der Leistungsantrag war überaus komplex, weil die Erkrankung komplex war und deren Darstellung so berücksichtigt werden musste, dass die Versicherung nicht den Überblick verlor und deren Prüfung erfolgreich verlaufen würde“, so Rechtsanwalt Christian Luber. Somit war ein intensiver Austausch mit dem Mandanten notwendig, um sowohl das Tätigkeitsbild als auch die konkreten Einschränkungen optimal und nachvollziehbar zu beschreiben. In der Folge wandte sich die Versicherung auch mit mehreren Nachfragen an den Versicherungsnehmer, die dieser gemeinsam mit Rechtsanwalt Luber beantwortete.
Anerkenntnis durch Baloise
Schließlich erklärte die Baloise das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und die Bereitschaft zur Zahlung der Arbeitsunfähigkeitsrente.
„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Entscheidung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..
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