ARAG Recht schnell…

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot – keine Haftung +++
Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Kollision. Das Fahrzeug der Rettungshundestaffel, mit dem sie kollidierte, hatte während dieser Einsatzfahrt Sonderrechte. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach die eigene Pflichtverletzung der Abbiegerin vollständig überwog (Az.: 7 U 98/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig.

+++ Besserer Schulweg kein Grund für Wunschschule +++
Die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule ist z. B. in Rheinland-Pfalz nur aus wichtigem Grund möglich. Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht (Az.: 2 B 10990/25.OVG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Koblenz.

+++ Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer +++
Auch Radler müssen im Straßenverkehr in der Regel äußerst rechts fahren. Laut ARAG Experten gilt dies nach einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck auch dann, wenn sie auf einem Fahrradschutzstreifen in einem Kreisel unterwegs sind. Ansonsten droht die Mithaftung (Az.: 9 O 146/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck.

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ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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