+++ Harte Schale, harter Kern +++
Beim Verzehr eines Früchtemüslis muss mit Obstkernen oder Kernteilen gerechnet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach der Hersteller nicht haftet, wenn beim Biss auf einen Obststein ein Zahn abbricht. Mit Fremdkörpern wie Metall auf einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi muss man hingegen nicht rechnen (Az.: 14 S 97/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck.
+++ Bußgeld für Gratis-Fahrten +++
Ein Mann bot kostenlose Rikscha-Fahrten für Touristen an, ohne eine Gewerbegenehmigung zu haben. Dafür wurde ein Bußgeld gegen ihn verhängt. Dass er die Fahrten kostenlos nur gegen Trinkgeld anbot, half ihm laut ARAG Experten vor dem Amtsgericht München auch nicht weiter (Az.: 1111 OWi 238 Js 219698/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München.
+++ Stempel statt Unterschrift +++
Über Jahre hinweg stellte ein Arzt Sprechstundenbedarfsverordnungen aus, ohne diese persönlich zu unterzeichnen. Mit einer solchen Verordnung erhalten Ärzte Materialien, die sie in ihrer Praxis für Patienten nutzen, auf Kosten der Krankenkasse. Stattdessen kam ein Unterschriftenstempel zum Einsatz. Nach Auskunft der ARAG Experten muss der Mediziner nach einem Urteil des Bundessozialgerichts der Krankenkasse nun 490.000 Euro zurückzahlen. Die Summe entspricht der Summe der Verordnungen, die er in diesem Zeitraum nicht persönlich unterschrieben hatte (Az.: B 6 KA 9/24 R).
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