Zahlung von Allianz Lebensversicherungs-AG an Versicherungsnehmerin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Hausmeisterin einen mittleren fünfstelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Die Versicherungsnehmerin erkrankte im Jahr 2021 an einem Bandscheibenvorfall. Trotz umfassender Behandlung besserte sich ihr Zustand nicht, vielmehr litt sie weiterhin an Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Entsprechend dankbar war sie, dass sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügte und stellte dort einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente.

Ablehnung der Berufsunfähigkeit

Umso enttäuschter war sie, als die Allianz die Berufsunfähigkeit nicht anerkannte. Sie wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit vorliegen. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München I eingeleitet.

Vergleich mit der Allianz Lebensversicherung

Während der mündlichen Verhandlung konnten über das Gericht konstruktive Gespräche mit der Gegenseite geführt werden. „Für unsere Mandantin ist erfreulich, dass so zeitnah eine Einigung gefunden werden konnte. Sie kann sich nun weiter auf ihre Genesung konzentrieren und muss kein jahrelanges Gerichtsverfahren durchstehen. Und auch wir als Rechtsanwälte sind glücklich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem zügigen Erfolg geführt hat und wir unserer Mandantin helfen konnten.“

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