In diesen Tagen wird wieder vielerorts an die Judenpogrome im November 1938 erinnert. Dazu muss man anmerken, dass es auch Ausnahmen gab von Personen, die sich nicht gegen die Juden stellten. Ein Beispiel dafür ist Martin Bertram aus Frankfurt. Er war Bäckermeister und betrieb eine Bäckerei in der Rohrbachstraße 58. Im Jahre 1915 hatte er sich den Bibelforschern angeschlossen. Auf Anweisung der Nationalsozialisten sollte er seine Bäckerei als „Deutsches Geschäft“ kennzeichnen. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Juden dort nicht mehr einkaufen durften. Martin Bertram weigerte sich und begründete dies mit den Worten: „Ich will nicht am Tod der Juden mitverantwortlich sein“.
Da er konsequent seinem biblisch geschulten Gewissen folgte, musste er deswegen im Jahr 1935 seine Bäckerei schließen. Im Jahr 1936 wurde er zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt und am 30. Juli 1937 ins Konzentrationslager Buchenwald eingewiesen. Dort verblieb er achteinhalb Jahre und wurde 1945 aus dem KZ befreit.
Seit dem 5. September 2005 steht eine Gedenk-Stele vor seinem Haus. Diese enthält folgenden Hinweis: „Im Hause Rohrbachstraße 58 lebte und arbeitete der Bäcker Martin Bertram, ein Zeuge Jehovas.
Trotz Drohungen der Nationalsozialisten im Jahr 1933 versorgte er, seinem Gewissen folgend, weiterhin auch Juden mit Brot. Dafür erlitt er Geschäftsaufgabe, Gefängnis und 8 Jahre Haft im KZ Buchenwald.“
Neben Martin Bertram, den ich auch selbst kennenlernen konnte, gab es unzählige Bibelforscher (Zeugen Jehovas) die den jüdischen Mithäftlingen in den Konzentrationslagern Gutes taten und sie mit Nahrung versorgten.
Der Historiker Christoph Wilker hat unzählige Fallbeispiele in seinem Buch „Die unbekannten Judenhelfer – Wie Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus jüdischen Mitmenschen beistanden“ dokumentiert
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