Strategische Neuausrichtung, Umstrukturierung, mangelnde Rentabilität oder Überschuldung: Es gibt zahlreiche Gründe für eine Firmenauflösung. Unabhängig vom konkreten Anlass erfordert eine solche Entscheidung aber ein sorgfältiges Vorgehen, um den Vorgang der Firmenauflösung sowohl möglichst effizient, als auch absolut rechtssicher zu gestalten. Was also sollte man in diesem Zusammenhang berücksichtigen?
Schritte zur geordneten Firmenauflösung
Wenn ein Unternehmer sich dazu entscheidet, einen Betrieb nicht mehr weiterzuführen, müssen alle wesentlichen sogenannten Betriebsgrundlagen so schnell wie möglich in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt, oder aber an Dritte veräußert werden. Dass die Mitarbeiter und gegebenenfalls der Betriebsrat möglichst früh über die Firmenauflösung informiert werden müssen, sollte selbstverständlich sein. In einem ersten Schritt gilt es dann, etwaige offene Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern zu begleichen. Anschließend müssen bestehende Verträge wie Mietverträge, Leasing- und Pachtverträge sowie Versicherungen gekündigt werden, wobei selbstverständlich entsprechende Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Weiterhin ist es wichtig, auch die Krankenkasse und etwaige Zusatzversorgungskassen über die Firmenauflösung zu informieren. Spätestens zwei Wochen nach der Geschäftsaufgabe muss auch die Berufsgenossenschaft über den Vorgang in Kenntnis gesetzt werden.
Checkliste für die Firmenauflösung
- Frühe Information der Beteiligten
Mitarbeiter, Betriebsrat, Geschäftspartner etc. so früh wie möglich über die Firmenauflösung informieren. - Begleichen offener Verbindlichkeiten
Liste aller Gläubiger erstellen und offene Forderungen priorisiert regeln, um Haftungsrisiken zu minimieren. - Kündigung bestehender Verträge
Miet-, Leasing-, Pachtverträge und Versicherungen unter Einhaltung der Fristen kündigen. - Überführung oder Veräußerung von Betriebsvermögen
Anlagen, Maschinen, Inventar, Fahrzeuge und andere Vermögenswerte zügig ins Privatvermögen überführen oder an Dritte verkaufen. - Meldung an Sozialversicherungen
Krankenkasse und Zusatzversorgungskassen schnellstmöglich über die Auflösung informieren. - Meldung an Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft spätestens zwei Wochen nach Geschäftsaufgabe in Kenntnis setzen.
Was ist beim Verkauf immaterieller und materieller Vermögenswerte zu beachten?
In vielen Fällen ist eine Liquidierung von Vermögenswerten im Rahmen einer Firmenauflösung unvermeidbar, sei es, um durch den Erlös etwaige Verbindlichkeiten begleichen zu können, oder um den verbleibenden Unternehmenswert entsprechend der gesetzlichen Regelungen unter den Gesellschaftern aufzuteilen. Neben den materiellen Vermögenswerten wie Maschinen und Anlagen, dem Inventar, Fahrzeugen oder auch Immobilien, zählen auch immaterielle Vermögenswerte wie geistiges Eigentum, Markenrechte, Urheber- und Lizenzrechte sowie Patente dazu. Hier ist es in den meisten Fällen unumgänglich, mit erfahrenen Dienstleistern wie Steuerberatern, Notaren und Maschinenhändlern zusammenzuarbeiten, um eine rechtssichere und möglichst lukrative Abwicklung zu gewährleisten.
Insbesondere die Bewertung von Maschinen und Anlagen im Rahmen einer Firmenauflösung setzt Expertise voraus, um einen möglichst realistischen Marktwert zu ermitteln. Professionelle Sachverständige sind in der Lage, den technischen Zustand, die Nutzungsstunden und die Wartungshistorie zu bewerten und daraus einen realen Verkaufspreis festzulegen. Ohne eine solche fachliche Bewertung wird der Verkaufserlös unnötig geschmälert. Insgesamt ist es bei einer Firmenauflösung wichtig, besonnen und gezielt vorzugehen und professionelle Unterstützung für komplexe Bereiche wie Steuern, Vertragskündigungen oder auch die Vermögensverwertung in Anspruch zu nehmen. Weiterführende Informationen zum Thema Firmenauflösung finden sich hier: https://www.az-maschinenwelt.com/firma-aufloesen/
Veröffentlicht von:
Terra-Codes GmbH
Niermannsweg 11-15
40699 Erkrath
Deutschland
Telefon: +49 (0)211 2503 455
Ansprechpartner(in): tcwriter
Herausgeber-Profil öffnen













