Niederschlagsgebühr: Kommunen prüfen Flächen und Abflusswerte zunehmend genauer

Viele Städte und Gemeinden überprüfen aktuell die Berechnungsgrundlagen der Niederschlagsgebühr intensiver. Hintergrund sind steigende Kosten für Kanalunterhaltung, häufigere Starkregenereignisse und der politische Druck, Regenwasser möglichst ortsnah zu bewirtschaften.

Für Grundstückseigentümer bedeutet das: Versiegelte Flächen, Dachentwässerung und Ableitung in den öffentlichen Kanal stehen stärker im Fokus der Gebührenfestsetzung.

Im Zuge dieser Entwicklung gewinnt die Regenwasserversickerung an Bedeutung. Kommunen erkennen versickerungsfähige Flächen in der Regel nur dann gebührenmindernd an, wenn ein fachlich belastbarer Nachweis nach DWA-A 138 und DWA-M153 vorliegt.

Pauschale Angaben oder einfache Online-Rechner reichen häufig nicht mehr aus, da Bodenkennwerte, Bemessungsregen und Anlagengeometrie prüffähig dokumentiert werden müssen.

Als Ingenieurdienstleister unterstütze ich Bauherren und Eigentümer bei der Erstellung behördentauglicher Versickerungsnachweise nach DWA-A 138, inklusive Berechnung, Dokumentation und Plausibilitätsprüfung für die Einreichung bei Kommunen und Wasserbehörden.

Ziel ist es, genehmigungsfähige Lösungen zu schaffen, die sowohl technisch korrekt sind als auch zu einer nachhaltigen Reduzierung der Niederschlagsgebühr beitragen.

Nehmen Sie doch gern Kontakt zu uns auf.

Ein Erfassungsbogen für erste unverbindliche Angaben zur Objekt, sowie einem Kontaktlink finden Sie unter www.ingenieur-mischke.de

Veröffentlicht von:

Ingenieurbüro Mischke

Dennis-Gabor-Str. 2
14469 Potsdam
Deutschland
Telefon: 0331 - 86 74 29 63
Homepage: http://www.ingenieur-mischke.de

Ansprechpartner(in): Stefan Mischke
Herausgeber-Profil öffnen


Social Media:

      

Besucherzahl: 13

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: