Ein Bewerber macht einen guten Eindruck, aber das Zeugnis wirft Fragen auf. Da liegt es nahe, kurz beim früheren Arbeitgeber anzurufen. Was viele Unternehmen nicht wissen: Ohne ausdrückliche Einwilligung ist eine solche Kontaktaufnahme in den meisten Fällen unzulässig und kann ernsthafte rechtliche Folgen haben.
Besonders brisant wird es, wenn der Bewerber noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis steht. Ein unbedachter Anruf beim aktuellen Arbeitgeber kann die berufliche Existenz gefährden und das anfragende Unternehmen mit Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Beschwerden bei der Datenschutzaufsichtsbehörde konfrontieren.
In einem aktuellen Fachbeitrag erklären die Berliner Unternehmensberater Wiemer Arndt, unter welchen Voraussetzungen Referenzen datenschutzkonform eingeholt werden dürfen, welche Fragen gestellt werden können und warum ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ in der Regel keinen Freibrief darstellt.
Die Kernbotschaft: Referenzanfragen sind grundsätzlich möglich, aber nur mit klarer Rechtsgrundlage, freiwilliger Einwilligung und ausschließlich beruflich relevanten Fragen. Wer das beachtet, schafft von Anfang an eine faire und rechtssichere Basis im Recruiting.
Den vollständigen Beitrag lesen Sie unter: wiemer-arndt.de/referenzeinholung-im-bewerbungsverfahren-was-ist-erlaubt/
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Wiemer Arndt betreibt Büros in Berlin, Ruhr und Freiburg. Wir entwickeln als Datenschutzbeauftragte Datenschutzkonzepte, entwickeln datenschutzkonforme Websites und Shops, schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der IT-Sicherheit. Neben Online Schulungen über unser Portal bieten wir auch Workshops und Präsenz-Schulungen zum Datenschutz und Online-Marketing in ganz Deutschland an. Mit hohem Praxisbezug vermitteln wir durch unsere Beratung, wie Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform führen und qualifizieren Ihre Mitarbeitenden.Informationen sind erhältlich bei:
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