AML-Verordnung für Leasing-Unternehmen: Anforderungen der EU-Geldwäsche-Verordnung ab 2027

Die EU-Geldwäsche-Verordnung (AML-Verordnung) bringt ab Juli 2027 umfassende regulatorische Veränderungen für Leasing-Unternehmen mit sich. Ziel der neuen Vorschriften ist eine stärkere Harmonisierung der Geldwäscheprävention innerhalb der Europäischen Union. Für Unternehmen im Leasingsektor bedeutet dies einen erhöhten Anpassungsbedarf bei internen Prozessen, IT-Systemen und Compliance-Strukturen. Das Seminar „AML-Verordnung für Leasing-Unternehmen“ der Akademie Heidelberg greift diese Entwicklungen auf und ordnet sie fachlich ein.

Neue Anforderungen in der Praxis

Mit der AML-Verordnung werden bestehende Regelwerke zur Geldwäscheprävention auf EU-Ebene vereinheitlicht. Leasing-Unternehmen müssen künftig strengere Vorgaben bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden erfüllen. Insbesondere verschärfte Due-Diligence-Pflichten sowie neue Meldeanforderungen verändern etablierte Abläufe.

Darüber hinaus ist mit weiterführenden Leitlinien der europäischen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zu rechnen, die zusätzliche Konkretisierungen für die Praxis liefern werden. Unternehmen sind daher gefordert, regulatorische Entwicklungen kontinuierlich zu beobachten und frühzeitig in ihre Compliance-Strategie zu integrieren.

Herausforderungen für Leasing-Unternehmen

Die Umsetzung der AML-Verordnung stellt Leasing-Unternehmen vor mehrere Herausforderungen. Neben strukturellen Anpassungen innerhalb der Compliance-Abteilungen betrifft dies insbesondere den Vertrieb und die Kundenkommunikation. Erweiterte Prüfpflichten führen zu veränderten Anforderungen im Onboarding-Prozess sowie zu einem erhöhten Schulungsbedarf für Mitarbeitende.

Auch die IT-Systeme müssen angepasst werden, um neue Prüf- und Dokumentationspflichten abzubilden. Dazu gehören etwa automatisierte Risikobewertungen, Schnittstellen zu Aufsichtsbehörden und die Integration zusätzlicher Datenquellen. Verzögerungen bei der technischen Umsetzung können erhebliche Risiken für die regulatorische Konformität mit sich bringen.

Inhalte des Seminars zur AML-Verordnung für Leasing-Unternehmen

Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:

• Überblick über die EU-Geldwäsche-Verordnung und ihre wesentlichen Neuerungen
• Anforderungen an Kundenidentifizierung und Due-Diligence-Prozesse
• Auswirkungen auf Vertrieb, Unternehmensstruktur und interne Kontrollsysteme
• Anpassungsbedarf bei Onboarding-Prozessen und IT-Systemen
• Erkenntnisse aus Prüfungen und Best Practices aus der Unternehmenspraxis

Relevanz für betroffene Zielgruppen

Das Thema AML-Verordnung für Leasing-Unternehmen richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus den Bereichen Geldwäscheprävention und Compliance sowie an Mitarbeitende aus Recht, Revision, Markt und Marktfolge. Auch Führungskräfte und Verantwortliche für regulatorische Fragestellungen sind betroffen, da die neuen Anforderungen strategische und operative Entscheidungen gleichermaßen beeinflussen.

Referent

Ralf Inderwies ist Inhaber einer Compliance-Beratung und verfügt über langjährige Erfahrung als Geldwäschebeauftragter in verschiedenen Branchen, insbesondere im Leasingsektor. Seine Tätigkeit umfasst die praktische Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowie die Begleitung von Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.

Termin und weitere Informationen

Das Seminar „AML-Verordnung für Leasing-Unternehmen“ findet am 23. Juni 2026 als Online-Veranstaltung statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/aml-verordnung-fuer-leasing-unternehmen

Veröffentlicht von:

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