Ein biologischer Vater hatte es bislang schwer, seine Vaterschaft auch anerkannt zu bekommen, wenn die Mutter noch mit einem anderen Mann verheiratet war.
Gerade bei Fragen der Abstammung hatte der rechtliche Vater „mehr Rechte“ und konnte vieles blockieren auch wenn er eigentlich keinen Bezug oder Kontakt zum Kind hatte.
Nun kann der leibliche Vater die Vaterschaft einfacher anfechten.
Für den Vaterschaftstest benötigt man nun einfach nur eine Unterschrift des rechtlichen Vaters auf einer Einverständniserklärung, dass dieser dem DNA Test zustimmt. Haben alle, die das Sorgerecht für das Kind besitzen zugestimmt, so kann Vaterschaftstest durchgeführt werden.
Standesämter rufen zum DNA Vaterschaftstest auf, um den Eintrag des ursprünglich eingetragenen Vaters zu verändern und den biologischen Vater in die Geburtsurkunde aufnehmen zu können.
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