Was ist Asbest und warum ist es so gefährlich?
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, faserigen Mineralien, die wegen ihrer außergewöhnlichen Eigenschaften – Hitzebeständigkeit, Zugfestigkeit, chemische Stabilität und hervorragende Isolierfähigkeit – über Jahrzehnte hinweg als echtes Wundermaterial der Bauindustrie galten. Von den 1950er Jahren bis zum endgültigen Verbot in Deutschland im Jahr 1993 wurde Asbest in einer Vielzahl von Baumaterialien eingesetzt: in Dachplatten, Fassadenverkleidungen, Bodenbelägen, Fliesenklebern, Dichtungen, Bremsbelägen, Kupplungsbelägen, Rohren, Lüftungsleitungen und sogar in Nachtspeicherheizungen.
Die tödliche Kehrseite dieses Wundermaterials: Eingeatmete Asbestfasern sind unsichtbar klein, dringen tief in die Lunge ein und können dort jahrzehntelang verbleiben, ohne dass der Körper sie abbauen kann. Die Folgen sind schwerwiegend und oft erst 20 bis 40 Jahre nach der Exposition sichtbar. Zu den wichtigsten asbestbedingten Erkrankungen zählen die Asbestose (Vernarbung des Lungengewebes), das Mesotheliom (ein bösartiger Tumor des Rippenfells), sowie Lungenkrebs. Asbest ist nach wie vor für mehr Berufserkrankungen und berufsbedingte Todesfälle verantwortlich als jede andere Substanz.
Wo kommt Asbest in Gebäuden vor?
Da Asbest bis 1993 in Deutschland legal verbaut wurde, betrifft das Problem Millionen von Gebäuden – vor allem in Nordrhein-Westfalen, wo der Wohnungsbestand aus der Nachkriegszeit besonders dicht ist. Wer ein Gebäude besitzt oder saniert, das vor 1993 errichtet wurde, muss grundsätzlich damit rechnen, dass asbesthaltige Materialien verbaut wurden.
Häufige Fundorte von Asbest in Altbauten:
Dach und Fassade: Wellasbestplatten, Eternitplatten und Faserzementplatten waren jahrzehntelang die günstigste und langlebigste Lösung für Dächer und Fassaden. In der professionellen Asbestsanierung werden diese Materialien heute fachgerecht demontiert, staubdicht in Big-Bags verpackt und über zugelassene Sonderdeponien entsorgt.
Bodenbeläge und Fliesenkleber: Besonders heimtückisch ist Asbest in Fußböden. Schwarzkleber (Bitumenkleber aus den 1950er bis 1980er Jahren) enthält häufig Asbest. Das Abschleifen dieser Kleber ist streng verboten, da dabei enorme Fasermengen freigesetzt werden. Auch ältere Vinyl- und Linoleum-Bodenbeläge sowie die darunter liegenden Kleberschichten können asbesthaltig sein.
Nachtspeicherheizungen: Viele Nachtspeicheröfen, die vor 1990 gefertigt wurden, enthalten Asbest in der Isolierung. Wer seine Heizanlage modernisiert, muss eine fachgerechte Demontage und Entsorgung sicherstellen – eine Aufgabe, die spezialisierte Betriebe wie das Team von NRW Asbest übernehmen.
Rohrleitungen und Lüftungsanlagen: Asbestzementrohre wurden in Wasser- und Abwassersystemen sowie in Lüftungsanlagen eingesetzt. Sie gelten als fest gebundener Asbest und sind nur dann gefährlich, wenn sie mechanisch bearbeitet oder beschädigt werden.
Spritzasbest und schwach gebundener Asbest: Die gefährlichste Form ist schwach gebundener Asbest – beispielsweise als Spritzasbest, der als Brandschutz oder Dämmung aufgetragen wurde und bis zu 90 Prozent Asbestanteil haben kann. Bereits minimale Erschütterungen, Luftbewegungen oder Berührungen können hier Fasern freisetzen. Diese Materialien unterliegen den strengsten Sicherheitsvorschriften.
Fest gebundener vs. schwach gebundener Asbest – ein entscheidender Unterschied
Im Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist die Art der Bindung der entscheidende Faktor. Bei fest gebundenem Asbest – wie in Eternitplatten, Faserzementprodukten oder Asbestzementrohren – sind die Fasern so tief in die Materialmatrix eingebettet, dass sie unter normalen Umständen nicht freigesetzt werden. Solange das Material unbeschädigt ist, besteht ein vergleichsweise geringes Risiko. Jede mechanische Bearbeitung – Bohren, Sägen, Schleifen, Brechen – kann jedoch schlagartig zur gefährlichen Freisetzung führen.
Bei schwach gebundenem Asbest hingegen sind die Fasern kaum gebunden. Typische Beispiele sind Spritzasbest, Isoliermaterialien für Heizkessel und Rohrleitungen. Hier reichen bereits leichte Einwirkungen aus, um Fasern in die Luft zu bringen. Schwach gebundener Asbest stellt ein extrem hohes Gesundheitsrisiko dar und muss von zertifizierten Fachkräften unter streng kontrollierten Bedingungen entfernt werden.
Gesetzliche Regelungen und die TRGS 519
In Deutschland regelt die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) den gesamten Umgang mit Asbest – von der Erkundung über die Sanierung bis hin zur Entsorgung. Diese Regelung gilt als verbindlicher Standard und definiert präzise, welche Schutzmaßnahmen, Verfahren, Qualifikationen und Nachweise bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien erforderlich sind.
Die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen im Überblick:
Anzeigepflicht: Jede Asbestsanierung muss mindestens 7 Werktage vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ohne diese Anzeige ist die Durchführung illegal.
Fachkundenachweis: Nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde nach TRGS 519 dürfen Asbestarbeiten durchführen. Die TRGS 519 Zertifizierung umfasst Grundlehrgänge sowie spezifische Unterweisungen für unterschiedliche Asbestarten und Sanierungsverfahren.
Schutzausrüstung: Arbeiter müssen mit Atemschutzmasken der Klasse P3, Einweg-Schutzanzügen und weiterer persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein. Schutzanzüge werden nach getaner Arbeit entsorgt und dürfen nicht aus dem Arbeitsbereich herausgebracht werden.
Luftüberwachung: Während und nach der Sanierung sind Luftprobenahmen und -analysen vorgeschrieben. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Abschlussmessung nach VDI 3492 erforderlich, um die Freigabe des Bereichs zu bestätigen.
Entsorgung als Sondermüll: Asbestabfälle müssen staubdicht in speziellen Big-Bags verpackt, mit Gefahrgutkennzeichen versehen und ausschließlich zu zugelassenen Sonderdeponien transportiert werden.
Strafen bei Verstößen: Wer Asbest illegal entfernt oder entsorgt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro, Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Gefahrstoffrecht sowie behördliche Baustopps. Die illegale Entsorgung über den Hausmüll oder reguläre Bauschuttcontainer ist ausdrücklich strafbar.
Der professionelle Ablauf einer Asbestsanierung nach TRGS 519
Eine fachgerechte Asbestsanierung folgt einem klar definierten Ablauf, der keine Abkürzungen erlaubt:
Schritt 1 – Asbestprüfung: Bevor mit der Sanierung begonnen werden kann, muss das Vorhandensein und das Ausmaß von Asbest durch ein zertifiziertes Prüflabor bestätigt werden. NRW Asbest führt selbst keine Materialanalysen durch, empfiehlt jedoch zertifizierte Labore für diese Voruntersuchung. Eine Materialprobe wird vorsichtig entnommen, doppelt luftdicht verpackt und in einem Fachlabor mikroskopisch untersucht. Die Kosten liegen je nach Labor bei 30 bis 60 Euro pro Probe.
Schritt 2 – Risikobewertung und Sanierungsplanung: Auf Basis der Laborergebnisse wird eine Risikobewertung durchgeführt und ein detaillierter Sanierungsplan erstellt. Dieser umfasst den genauen Arbeitsablauf, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, die Entsorgungsmethode und einen Zeitplan.
Schritt 3 – Behördliche Anzeige: Mindestens 7 Werktage vor Beginn der Arbeiten muss die geplante Asbestsanierung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Schritt 4 – Einrichtung der Baustelle: Die Baustelle wird abgesperrt, Arbeitsbereiche mit Kontaminationskontrollen eingerichtet und die gesamte persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt. Für Dacharbeiten wird in der Regel ein Gerüst benötigt.
Schritt 5 – Kontrollierte Demontage: Der eigentliche Asbestabbau erfolgt durch geschulte Fachkräfte in vollständiger Schutzausrüstung. Die asbesthaltigen Materialien werden vorsichtig und ohne Beschädigung demontiert, um die Freisetzung von Fasern zu minimieren. Materialien werden nach Möglichkeit feucht gehalten, um Staubentwicklung zu reduzieren.
Schritt 6 – Verpackung und Entsorgung: Asbestplatten und andere Materialien werden direkt auf der Baustelle staubdicht in spezielle Big-Bags verpackt, mit Gefahrgutaufschriften gekennzeichnet und über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zur Sonderdeponie transportiert. Die Kosten der Asbestentsorgung variieren je nach Art und Menge des Asbests und liegen je nach Material zwischen 30 und 300 Euro pro Quadratmeter.
Schritt 7 – Abschlussmessung und Freigabe: Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Luftfreimessung nach VDI 3492. Erst wenn die Messwerte den gesetzlichen Grenzwert unterschreiten, wird der Bereich offiziell freigegeben. Alle durchgeführten Arbeiten werden vollständig dokumentiert.
Asbest in speziellen Bereichen – was Hausbesitzer wissen müssen
Asbestdach entsorgen: Die Entsorgung eines Asbestdachs ist eine der häufigsten Anfragen. Ob Wellasbestplatten, Eternitdach oder Asbestzementplatten – alle diese Materialien müssen von Fachkräften demontiert und als Sondermüll entsorgt werden. Hochdruckreiniger und das Abbürsten von Asbestdächern sind ausdrücklich verboten, da dabei Fasern freigesetzt werden.
Nachtspeicherheizung mit Asbest: Viele Nachtspeicheröfen, die vor 1990 produziert wurden, enthalten Asbest in der Isolierung. Wer diese Geräte modernisieren oder entsorgen möchte, darf dies nicht selbst tun. Die Demontage und Entsorgung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Asbestboden und Schwarzkleber: Der sogenannte Schwarzkleber, der bis in die 1980er Jahre zum Verlegen von Bodenbelägen verwendet wurde, enthält häufig Asbest. Das Abschleifen dieses Klebers ist streng verboten. Zertifizierte Fachbetriebe verwenden spezielle Verfahren, um den Schwarzkleber ohne Faserfreisetzung zu entfernen.
Asbestfassade sanieren: Fassadenplatten aus Faserzement oder Eternit wurden bis 1993 häufig verbaut und enthalten in vielen Fällen Asbest. Die Sanierung von Asbestfassaden erfordert eine sorgfältige Planung, die Einrüstung des Gebäudes und die fachgerechte Entsorgung aller demontierten Platten.
Kosten der Asbestsanierung – was kommt auf Hausbesitzer zu?
Die Asbestentsorgungskosten sind von mehreren Faktoren abhängig und lassen sich ohne vorherige Besichtigung nicht pauschal beziffern. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:
- Art des Asbests: Schwach gebundener Asbest (Spritzasbest) ist aufwendiger und teurer zu entfernen als fest gebundene Materialien wie Eternitplatten.
- Menge und Fläche: Je mehr asbesthaltige Materialien vorhanden sind, desto höher die Entsorgungskosten.
- Standort und Zugänglichkeit: Ein Asbestdach auf einem schwer zugänglichen Gebäude erfordert mehr Aufwand als eine leicht erreichbare Fassade.
- Regionale Unterschiede: Deponiepreise und Transportkosten variieren je nach Region und Bundesland.
Als grobe Orientierung: Die Kosten liegen je nach Material und Aufwand zwischen 30 und 300 Euro pro Quadratmeter. Für eine genaue Kostenschätzung empfiehlt es sich, direkt ein unverbindliches Angebot anzufordern.
Wichtig: In NRW gibt es teilweise Förderprogramme und Zuschüsse für die Asbestsanierung über BAFA, KfW oder kommunale Programme. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten vorab bei der lokalen Umweltbehörde zu erfragen.
Warum eine professionelle Fachfirma unerlässlich ist
Angesichts der gravierenden Gesundheitsrisiken und der strengen gesetzlichen Anforderungen ist es absolute Pflicht, Asbestsanierungen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchführen zu lassen. Heimwerkerarbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nicht nur illegal, sondern auch lebensgefährlich.
Das Team von NRW Asbest ist seit vielen Jahren auf die fachgerechte Asbestsanierung und -entsorgung in Nordrhein-Westfalen spezialisiert. Als nach TRGS 519 zertifizierter Fachbetrieb verfügt das Unternehmen über die erforderlichen Qualifikationen, die notwendige Schutzausrüstung und die behördlichen Zulassungen für alle Arten von Asbestsanierungen – von der Einzelgarage über Wohnhäuser bis hin zu gewerblichen und öffentlichen Gebäuden.
Der Service umfasst unter anderem:
- Asbestsanierung an Dächern, Fassaden, Böden und Heizungen
- Fachgerechte Eternit- und Wellasbestplatten Entsorgung
- Demontage und Entsorgung von Nachtspeicherheizungen mit Asbest
- Entfernung von Schwarzkleber und asbesthaltigen Fliesenklebern
- Komplette Dokumentation und Entsorgungsnachweis
Fazit: Handeln Sie frühzeitig und verantwortungsbewusst
Asbest ist ein ernstes Thema, das Millionen von Hausbesitzern, Vermietern und Gewerbetreibenden in Deutschland betrifft. Wer ein Gebäude besitzt oder saniert, das vor 1993 errichtet wurde, sollte das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Gesundheitsrisiken sind real, die gesetzlichen Anforderungen sind streng und die Konsequenzen einer unsachgemäßen Handhabung können gravierend sein.
Der wichtigste Rat: Nichts anfassen, keine Schäden verursachen, Fachfirma kontaktieren. Wer Asbestverdacht hegt, sollte das Material nicht bearbeiten, nicht reinigen und nicht eigenständig entfernen. Eine professionelle Prüfung durch ein zertifiziertes Labor und anschließend eine fachgerechte Sanierung durch einen spezialisierten Betrieb sind der einzig richtige Weg.
Für alle Fragen rund um Asbestsanierung und Asbestentsorgung in Nordrhein-Westfalen steht NRW Asbest unter der Telefonnummer 015 / 23 66 48694 für ein unverbindliches Angebot und eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über den Autor dieses Fachartikels: Dieser Fachartikel wurde auf Basis der auf nrw-asbest.de veröffentlichten Fachinformationen und der aktuellen gesetzlichen Grundlagen zur Asbestsanierung in Deutschland erstellt. Er richtet sich an Hausbesitzer, Vermieter, Gewerbetreibende und alle, die mit dem Thema Asbest in Berührung kommen.
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