Partenheim/Mainz – Über das Vermögen der DenkmalanDich GmbH mit Sitz in der Freiherr-von-Wallbrunn-Straße 63 in 55288 Partenheim ist am 08. Mai 2026 um 14:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Erstberichterstatter zu dem Verfahren war das Nachrichtenportal BYC-News.de.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 40/25 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mainz unter HRB 50106 registriert und wird derzeit durch einen Notgeschäftsführer vertreten.
Zum Sachwalter bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz. Die Kanzlei befindet sich in der Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, und ist für Gläubiger unter der Telefonnummer 06131/619230 erreichbar.
Unternehmensgegenstand der DenkmalanDich GmbH war die Vermittlung von Immobilien sowie die Projektierung von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen.
Gläubiger müssen Forderungen anmelden
Gläubiger des Unternehmens sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) bis spätestens 10. Juli 2026 beim Sachwalter anzumelden. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des § 174 InsO zu beachten.
Darüber hinaus müssen Gläubiger dem Sachwalter unverzüglich mitteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin geltend gemacht werden. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Mitteilung können Schadensersatzansprüche entstehen.
Zahlungen nur noch an den Sachwalter
Das Insolvenzgericht weist darauf hin, dass bestehende Verbindlichkeiten gegenüber der DenkmalanDich GmbH nicht mehr an das Unternehmen selbst geleistet werden dürfen. Zahlungen haben ab sofort ausschließlich an den bestellten Sachwalter zu erfolgen. Grundlage hierfür ist § 28 Abs. 3 InsO.
Schriftliches Verfahren angeordnet
Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO schriftlich durchgeführt. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 31. Juli 2026 festgelegt.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen mögliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu wesentlichen Verfahrensfragen schriftlich beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Dies betrifft unter anderem die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens sowie bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung des Betriebs oder unbeweglicher Vermögensgegenstände.
Einsicht in die Insolvenztabelle möglich
Die Insolvenztabelle und die eingereichten Forderungsunterlagen werden innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht ausgelegt. Zustimmungen zu bedeutsamen Rechtshandlungen gelten als erteilt, sofern bis zum festgelegten Stichtag keine schriftlichen Widersprüche eingehen.
Veröffentlicht von:
Bastian Wolkenweber
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