Veröffentlicht auf NRW Asbest | Mai 2026
Einleitung: Ein unsichtbares Erbe aus der Baugeschichte
Es war das Wundermaterial des 20. Jahrhunderts. Feuerbeständig, isolierend, günstig und scheinbar in allem verwendbar – Asbest wurde in der Nachkriegszeit und bis in die 1980er Jahre hinein in fast jedem Gebäude verbaut. Dachplatten, Fassadenplatten, Bodenbeläge, Fliesenkleber, Rohrleitungen, Dichtungsmassen, Nachtspeicheröfen – kaum ein Bauteil blieb verschont.
Seit 1993 ist Asbest in Deutschland vollständig verboten. Doch das ändert nichts daran, dass es in Millionen von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen noch heute vorhanden ist. In alten Arbeitersiedlungen im Ruhrgebiet, in Nachkriegsbauten im Rheinland, in Landwirtschaftsgebäuden im Münsterland und in Garagen und Gartenlauben überall in NRW: Asbest ist noch immer allgegenwärtig.
Dieser Ratgeber erklärt, was Hausbesitzer, Vermieter und Gewerbetreibende in NRW über Asbest wissen müssen – von der Erkennung über die gesetzlichen Vorschriften bis hin zur fachgerechten Asbestsanierung und Entsorgung nach TRGS 519.
Was ist Asbest – und warum ist es so gefährlich?
Asbest ist eine Gruppe von natürlich vorkommenden faserförmigen Silikatmineralien, die sich durch extreme Hitzebeständigkeit, Zugfestigkeit und chemische Beständigkeit auszeichnen. Diese Eigenschaften machten Asbest für Jahrzehnte zum unverzichtbaren Baustoff.
Das Problem: Asbestfasern sind außerordentlich fein – viele tausendmal feiner als ein menschliches Haar – und können beim Einatmen tief in die Lunge eindringen. Dort lagern sie sich dauerhaft ab und lösen schwere Erkrankungen aus:
Asbestose ist eine chronische Lungenerkrankung durch Vernarbung des Lungengewebes. Lungenkrebs wird durch Asbestfasern verursacht oder begünstigt. Mesotheliom ist ein besonders aggressiver Krebs des Rippenfells oder des Bauchfells – er tritt fast ausschließlich nach Asbestexposition auf. Die heimtückische Besonderheit: Zwischen der Asbestexposition und dem Auftreten der Erkrankung können 20 bis 50 Jahre liegen. Wer in den 1970er Jahren mit Asbest in Kontakt kam, erkrankt möglicherweise erst heute.
Welche Gebäude sind betroffen – und wo sitzt der Asbest?
Alle Gebäude mit einem Baujahr vor 1993 können Asbest enthalten. Das gilt für Wohnhäuser genauso wie für Gewerbeobjekte, Industriegebäude, Schulen und öffentliche Einrichtungen. NRW als eines der am dichtesten besiedelten Bundesländer mit einem enormen Altbaubestand ist besonders stark betroffen – insbesondere die Ruhrgebietsstädte mit ihren historischen Arbeitersiedlungen und Industrieanlagen.
Besonders häufig findet sich Asbest in folgenden Bereichen und Materialien:
Dach und Fassade – Wellasbestplatten, Eternitplatten und AZ-Platten (Asbestzementplatten) wurden bei Millionen von Dächern, Garagendächern, Gartenhäusern und Fassadenverkleidungen eingesetzt. Diese sogenannten fest gebundenen Asbestprodukte sind bei intaktem Zustand weniger gefährlich – aber jede Beschädigung, jeder Bohreinsatz und jeder unsachgemäße Rückbau setzt sofort Fasern frei.
Böden und Fliesenkleber – Floor-Flex-Platten und ähnliche Vinylbodenbeläge aus den 1960er bis 1980er Jahren enthalten oft Asbest. Noch gefährlicher ist der darunter liegende Schwarzkleber (Bitumenkleber), der bei vielen Gebäuden bis in die 1980er Jahre verwendet wurde und beim Schleifen extreme Faserfreisetzungen erzeugt.
Rohrleitungen und Dichtungen – Asbestzementrohre und Eternitrohre wurden in Abwasserleitungen, Lüftungsanlagen und Kamine eingebaut. Asbesthaltige Dichtungsmassen finden sich in alten Heizungsanlagen und Industrierohrverbindungen.
Nachtspeicheröfen und Heizsysteme – Viele Nachtspeicherheizgeräte, die vor 1990 eingebaut wurden, enthalten Asbestdämmung in der Isolierung. Die fachgerechte Entsorgung dieser Geräte ist gesetzlich geregelt.
Spachtelmassen, Putze und Farben – In vielen alten Gebäuden steckt Asbest in Spachtelmassen, alten Putzen und sogar in Farben. Diese Materialien werden häufig erst bei Renovierungen entdeckt.
Balkonverkleidungen und Fensterbänke – Viele Balkonverkleidungen und Fensterbänke aus Eternit und ähnlichen Materialien sind asbesthaltig.
Fest gebunden oder schwach gebunden – ein entscheidender Unterschied
Bei der Risikobeurteilung unterscheidet man zwei grundlegende Kategorien von Asbestmaterialien:
Fest gebundener Asbest hat einen Faseranteil von bis zu 15 Prozent. Die Fasern sind in einer festen Matrix aus Zement oder Kunststoff eingeschlossen. Beispiele sind Faserzementplatten, Eternitplatten, Wellasbestplatten und Asbestzementrohre. Solange diese Materialien intakt und unbeschädigt sind, ist die direkte Gefahr gering – aber jede mechanische Bearbeitung, jede Beschädigung und jeder unkontrollierte Rückbau setzt sofort Fasern frei.
Schwach gebundener Asbest (auch „Spritzasbest" genannt) hat einen Faseranteil von bis zu 90 Prozent. Er wurde vor allem in industriellen Anwendungen als Brandschutz und Dämmung aufgespritzt. Dieser Asbesttyp ist extrem gefährlich – selbst eine leichte Luftbewegung kann Fasern freisetzen. Schwach gebundener Asbest muss mit allergrößter Vorsicht und unter höchsten Schutzmaßnahmen saniert werden.
Die TRGS 519 – das gesetzliche Regelwerk für alle Asbestarbeiten
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) sind das zentrale gesetzliche Regelwerk für alle Arbeiten an und mit Asbest in Deutschland. Sie regeln verbindlich:
Welche Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten zu treffen sind. Welche Qualifikation Fachkräfte und Unternehmen benötigen. Welche Schutzausrüstung getragen werden muss – Schutzanzüge, Atemmasken der Klasse P3, Einweghandschuhe. Wie asbesthaltige Materialien zu verpacken und zu entsorgen sind – staubdicht in Big Bags und über zugelassene Deponien. Welche behördlichen Anzeigepflichten gelten – eine Asbestsanierung muss mindestens 7 Werktage vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
NRW Asbest ist ein sachkundiger Betrieb nach TRGS 519 – alle Arbeiten werden streng nach diesen Vorschriften durchgeführt, alle Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und ausgerüstet. Alle Informationen zu den Zertifizierungen von NRW Asbest finden sich auf der entsprechenden Seite.
Was darf ich selbst tun – und was ist verboten?
Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzer. Die Antwort ist eindeutig: Privatpersonen dürfen Asbest weder entfernen, noch bearbeiten, noch transportieren. Es ist gesetzlich verboten.
Verboten ist insbesondere: Das Schleifen oder Schneiden von Asbestplatten. Das Hochdruckreinigen von Asbestdächern oder Fassaden. Das Abbürsten von Asbestoberflächen. Jede Bearbeitung, die Fasern freisetzen könnte – also praktisch jede mechanische Einwirkung.
Bei illegaler Entfernung von Asbest drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, Strafanzeigen und behördliche Baustopps. Darüber hinaus haftet der Eigentümer für alle Folgekosten und Gesundheitsschäden.
Asbestabbau und Asbestdemontage – was steckt dahinter?
Der Asbestabbau bezeichnet den kontrollierten und fachgerechten Rückbau von asbesthaltigen Materialien aus einem Gebäude. Dabei wird streng nach den Vorgaben der TRGS 519 vorgegangen: Vollständige Absperrung des Arbeitsbereichs, Unterdruck-Kapselung bei schwach gebundenen Asbestmaterialien, Schutzanzüge und Atemmasken für alle Mitarbeiter, kontrollierte Demontage ohne Beschädigung der Asbestplatten, staubdichte Verpackung in spezielle Säcke und Big Bags sowie Entsorgung über zugelassene Sondermülldeponien.
Die Asbestdemontage im Ruhrgebiet ist ein spezialisierter Service von NRW Asbest für das dicht besiedelte Ruhrgebiet – mit seinen vielen Altbauten, alten Zechensiedlungen und Industriegebäuden einer der aktivsten Asbestdemontage-Einsatzbereiche in ganz NRW.
Asbestsanierung Dach – Wellplatten, Eternitplatten und AZ-Platten fachgerecht entfernen
Das Asbestdach ist eines der häufigsten Sanierungsobjekte in NRW. Millionen von Dächern auf Garagen, Scheunen, Industriegebäuden und Wohnhäusern wurden in der Nachkriegszeit mit Wellasbestplatten, Eternitplatten oder AZ-Platten eingedeckt.
Beim Asbest Dach Sanieren muss äußerst vorsichtig gearbeitet werden. Die Mitarbeiter von NRW Asbest tragen Schutzanzüge sowie Atemmasken bei der Durchführung. Die Platten dürfen bei der Arbeit nicht beschädigt werden. Verpackt werden die Asbestplatten in spezielle Säcke für Asbest. Die Entsorgung von Asbest erfolgt als teurer Sondermüll über spezielle Entsorgungsfachbetriebe.
Arbeiten an Asbest wie Asbestdachplatten und Fassaden sollten rechtzeitig – am besten vor dem Einzug – geplant werden.
Asbestfassade sanieren – wenn die Hausfassade asbesthaltig ist
Fassadenverkleidungen aus Eternit, AZ-Platten und anderen Asbestzementprodukten sind in NRW weit verbreitet. Die Asbest Fassade Sanierung ist ein komplexer, aber notwendiger Prozess, um die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
Durch eine sorgfältige Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten können die Risiken minimiert und die Lebensqualität verbessert werden. Wenn eine Asbestsanierung an der Fassade geplant wird, ist es ratsam, erfahrene Fachleute zu beauftragen, die über das nötige Wissen und die Ausrüstung verfügen, um diese Arbeiten sicher und effizient durchzuführen. NRW Asbest ist genau dieser spezialisierte Partner.
Asbest im Boden – Schwarzkleber und Floor-Flex-Platten
Asbest im Boden ist eine besondere Herausforderung, weil er oft erst bei Renovierungen entdeckt wird und weil der Schwarzkleber unter alten Bodenbelägen beim Schleifen extreme Faserfreisetzungen erzeugt. Das Schleifen von Schwarzkleber ist daher streng verboten.
Auch Asbest in Fliesenkleber kann mit dem Asbestbodenabschleifverfahren fachkundig durchgeführt werden. NRW Asbest führt diese speziellen Bodenarbeiten nach den strengen Vorgaben der TRGS 519 durch.
Asbest in Nachtspeicherheizungen – ein unterschätztes Risiko
Viele Hausbesitzer und Vermieter wissen nicht, dass ihre alten Nachtspeicherheizgeräte Asbest in der Isolierung enthalten können. Die Asbest Nachtspeicherheizgeräte Seite von NRW Asbest informiert umfassend über dieses Thema.
Viele Nachtspeichergeräte, die vor 1990 eingebaut wurden, enthalten Asbest in der Isolierung. Diese Geräte müssen bei einem Austausch fachgerecht demontiert und entsorgt werden – eine Aufgabe, die ausschließlich zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten ist.
KMF – Künstliche Mineralfasern als Nachfolgematerial
Nach dem Asbestverbot wurden in vielen Anwendungen Künstliche Mineralfasern (KMF) als Ersatz eingesetzt – Glaswolle, Steinwolle und andere Dämmmaterialien. Obwohl diese Materialien deutlich weniger gefährlich als Asbest sind, unterliegen auch sie spezifischen Sicherheitsvorschriften.
Die Seite KMF – Künstliche Mineralfasern von NRW Asbest erklärt, welche KMF-Materialien als kritisch gelten, wie sie sicher demontiert werden und welche Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Glaswolle und Steinwolle erforderlich sind.
Das BT-30-Verfahren – wenn Bohrungen in Asbest notwendig sind
Manchmal ist es technisch notwendig, in asbesthaltigen Materialien zu bohren – etwa beim Einbau von Rohrleitungen, Kabeln oder Befestigungen in bestehenden Strukturen. Für diesen Zweck gibt es das spezialisierte BT-30-Verfahren.
Als erfahrener Sanierungsbetrieb für Asbest setzt NRW Asbest das BT 30 – Bohren in Asbest Verfahren ein, um sichere und emissionsarme Bohrungen in asbesthaltigen Böden, Wänden und Decken durchzuführen. Dank moderner Absaugtechnik und konsequenter Umsetzung der TRGS 519 werden dabei höchste Sicherheitsstandards gewährleistet.
Was kostet eine Asbestsanierung in NRW?
Die Asbest Entsorgung Kosten können stark variieren – abhängig von Menge, Art, Lage und Zugänglichkeit des Asbests. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, aber folgende Richtwerte geben eine erste Orientierung:
Einfache Asbestplatten-Entsorgung liegt bei rund 30 bis 80 Euro pro Quadratmeter. Asbestdach-Sanierungen kosten je nach Aufwand und Komplexität 80 bis 200 Euro pro Quadratmeter. Schwach gebundener Asbest und Spritzasbest-Sanierungen können 150 bis 300 Euro pro Quadratmeter und mehr kosten. Nachtspeicherheizgeräte mit Asbestinhalt werden nach Stückzahl und Aufwand abgerechnet.
Durch geschickte Planung und das Einholen mehrerer Angebote lassen sich Kosten optimieren. Informieren Sie sich auch über Fördermöglichkeiten – teilweise über BAFA, KfW oder kommunale Programme in NRW.
Asbestsanierung und Schimmelpilzsanierung – wenn beides zusammentrifft
In vielen Altbauten treten Asbest und Schimmel gemeinsam auf. Feuchtigkeitsschäden in Gebäuden mit Asbestmaterialien erfordern ein besonders sorgfältiges Vorgehen, da sowohl Asbestfasern als auch Schimmelsporen gesundheitsschädlich sind.
NRW Asbest bietet neben der Asbestsanierung auch eine spezialisierte Schimmelpilzsanierung an – damit können beide Probleme aus einer Hand und in einem koordinierten Sanierungsablauf gelöst werden.
Wie erkenne ich Asbest – und was tue ich bei Verdacht?
Asbest lässt sich nicht sicher mit bloßem Auge erkennen. Nur eine Laboranalyse bietet Klarheit. Bevor Sie tätig werden, sollten Sie folgende Hinweise beachten.
Auf der Seite Asbest bemerken erklärt NRW Asbest die zwei wesentlichen Indizien, die auf asbesthaltige Materialien hinweisen können.
Wenn Asbestverdacht besteht, gilt: Nichts anfassen und keine Beschädigungen verursachen. Keinen Hochdruckreiniger oder andere mechanische Werkzeuge einsetzen. Eine Materialprobe nur durch Fachleute entnehmen lassen – doppelt verpackt und in einem Labor mikroskopisch untersucht. Direkt eine zertifizierte Fachfirma kontaktieren.
Wichtiger Hinweis: NRW Asbest führt ausschließlich Asbestsanierungen durch. Testungen, Überprüfungen oder Materialanalysen bietet NRW Asbest nicht an. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Gebäude Asbest verbaut wurde, wenden Sie sich bitte zunächst an ein dafür zugelassenes Prüflabor oder Sachverständigenbüro.
NRW Asbest als Ihr Partner – sachkundiger Betrieb nach TRGS 519
NRW Asbest ist mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Str. 36, 44866 Bochum ein spezialisiertes und nach TRGS 519 zertifiziertes Unternehmen für Asbestsanierung und Asbestentsorgung in ganz Nordrhein-Westfalen.
Das Unternehmen führt alle Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ausschließlich nach den Vorgaben der TRGS 519 durch. Das bedeutet: Vollständiger Schutz für Mitarbeiter und Umgebung, lückenlose Dokumentation aller Arbeitsschritte, ordnungsgemäße Entsorgung über zugelassene Deponien und behördenkonforme Abwicklung aller Anzeigepflichten.
NRW Asbest ist in allen größeren Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens aktiv – von Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg bis hin zu kleineren Städten wie Lage, Hattingen oder Geldern.
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Ob Asbestdach, Asbestfassade, Asbestboden, Nachtspeicherheizgeräte oder Asbestdemontage im Gewerbeobjekt – NRW Asbest ist Ihr zertifizierter und erfahrener Partner für alle Asbestsanierungen in Nordrhein-Westfalen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – über das Kontaktformular, telefonisch unter 0152 36648694 oder direkt per WhatsApp über den NRW Asbest WhatsApp-Service.
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