Bettensteuer Leipzig – was Mieter und Vermieter wissen sollten

mit Urteil vom 9. Februar 2022 – 5 C 19/19 – hat das Sächsische
Oberverwaltungsgericht die sog. Gästetaxesatzung der Stadt
Leipzig (Beschluss der Ratsversammlung vom 27. September
2018, zuletzt geändert durch Beschluss der Ratsversammlung vom
9. Juli 2020) weitestgehend für unwirksam erklärt.

das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren 5 C 19/19 für Recht erkannt:

die Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig (Beschluss der Ratsversammlung vom 27. September 2018,
veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 18 vom 13. Oktober 2018), zuletzt geändert durch Beschluss
der Ratsversammlung vom 09.Juli 2020 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 14 vom 18 Juli
2018, zuletzt geändert durch Beschluss der Ratsversammlung vom
2020) wird mit der Ausnahme nach § 9 für unwirksam erklärt.

Das Urteil ist seit 16.07.2022 rechtskräftig

Folglich ist der Bescheid über Gästetaxe vom 28.05. 2021 aufzuheben Zudem werden auch die.
nachfolgend im Bescheid vom 01.11.2021 festgesetzten Verwaltungskosten aufgehoben.

Die geforderten Beträge sind – soweit geleistet – erstattungsfähig.

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