Das sogenannte Heizungsgesetz sorgt auch 2026 weiter für Verunsicherung. In öffentlichen Debatten entsteht teilweise der Eindruck, als sei das Gebäudeenergiegesetz bereits aufgehoben oder als könnten Wohnungseigentümergemeinschaften nun ohne weitere Prüfung jede Heizungsart beschließen. Diese Darstellung ist rechtlich zu kurz.
Tatsächlich gilt das Gebäudeenergiegesetz weiterhin. Die Regelung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungsanlagen ist derzeit noch im Gesetz verankert. Gleichzeitig befindet sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ein Reformvorhaben im parlamentarischen Verfahren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen; am 11. Juni 2026 wurde er im Bundestag in erster Lesung beraten. Beschlossenes neues Recht ist das damit noch nicht.
Für GdWE ist diese Unterscheidung entscheidend. Eine Gemeinschaft kann nicht rechtssicher so handeln, als sei eine künftige Gesetzesänderung bereits geltendes Recht. Ebenso wenig ist es sachgerecht, notwendige Heizungsplanungen allein wegen politischer Diskussionen pauschal zu stoppen.
Aus Verwaltungssicht kommt es auf den konkreten Objektzustand an. Ist eine Heizungsanlage funktionsfähig, besteht regelmäßig kein unmittelbarer Handlungsdruck. Ist sie dagegen störanfällig, abgängig oder wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, muss die GdWE prüfen, welche Lösung technisch, rechtlich und wirtschaftlich tragfähig ist. Dazu gehören insbesondere der Zustand der Anlage, die kommunale Wärmeplanung, mögliche Wärmenetzanschlüsse, Varianten wie Wärmepumpe, Hybridlösung oder Gasheizung, Förderfähigkeit, Finanzierung und Beschlusskompetenz.
Auch neue Gasheizungen sind nicht automatisch ausgeschlossen. Sie sind aber auch nicht automatisch ordnungsmäßig. Ein Beschluss mit der Begründung, das Heizungsgesetz sei „weg“, wäre rechtlich nicht sauber. Erforderlich bleibt eine nachvollziehbare Variantenprüfung mit Kostenvergleich, technischer Bewertung, Risikoabwägung und klarer Beschlussfassung.
Die Hausverwaltung Reiner GmbH empfiehlt GdWE daher einen nüchternen Umgang mit dem Thema. Weder Panik noch Stillstand helfen weiter. Entscheidend ist eine saubere Trennung zwischen geltendem Recht, politischem Entwurf und medialer Zuspitzung. Heizungsentscheidungen sollten weiterhin objektbezogen vorbereitet werden – mit Fachplanung, belastbaren Kosten, Förderprüfung und vollzugstauglichen Beschlüssen.
Der vollständige Fachbeitrag der Hausverwaltung Reiner GmbH ordnet die aktuelle Lage zum Gebäudeenergiegesetz, zum Gebäudemodernisierungsgesetz und zur kommunalen Wärmeplanung aus Sicht von GdWE und Hausverwaltungen ein.
Veröffentlicht von:
Hausverwaltung Reiner GmbH
Danziger Straße 7
88250 Weingarten
Deutschland
Telefon: 0751295104-0
Homepage: https://hausverwaltung-reiner.de
Ansprechpartner(in): Hausverwaltung Reiner GmbH
Herausgeber-Profil öffnen
Social Media:
Firmenprofil:
Die Hausverwaltung Reiner GmbH ist eine professionelle WEG- und Mietverwaltung mit Sitz in Weingarten, Baden-Württemberg. Wir betreuen nahezu 300 Gemeinschaften und begleiten Eigentümer, Verwaltungsbeiräte und Mieter in allen Verwaltungsfragen – von der ordnungsgemäßen kaufmännischen Verwaltung (Hausgeld, Abrechnung, Wirtschaftsplan, Mahnwesen) über die technische Objektbetreuung (Erhaltung, Instandsetzung, Versicherungsschäden, Vergaben) bis zur rechtssicheren Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen.Unser Fokus liegt auf klaren Prozessen, digitaler Kommunikation und nachvollziehbarer Dokumentation, damit Entscheidungen in der GdWE effizient vorbereitet und sauber umgesetzt werden.
Informationen sind erhältlich bei:
Hausverwaltung Reiner GmbHDanziger Straße 7, 88250 Weingarten
Telefon: 0751 295104-0
E-Mail: info@reiner-hv.de














