Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG: Seminar zu PePs und auffälligen Transaktionen

Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention entwickeln sich kontinuierlich weiter. Mit der Umsetzung neuer europäischer Vorgaben und der Konkretisierung regulatorischer Standards rücken verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) noch stärker in den Fokus von Finanzinstituten und anderen Verpflichteten. Insbesondere bei politisch exponierten Personen (PePs), auffälligen Transaktionen und erhöhten Risikolagen sind Unternehmen gefordert, ihre Prüf- und Überwachungsprozesse risikoorientiert auszurichten und regulatorische Anforderungen nachvollziehbar umzusetzen. Das Praxis-Seminar „Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG – PePs und auffällige Transaktionen“ vermittelt die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Neue regulatorische Anforderungen an verstärkte Sorgfaltspflichten

Verpflichtete nach dem GwG müssen sicherstellen, dass Kundenbeziehungen mit erhöhtem Geldwäscherisiko frühzeitig erkannt und angemessen bewertet werden. Dabei gewinnen sowohl die laufende Überprüfung bestehender Kundenbeziehungen als auch die risikoorientierte Gestaltung des Onboardings an Bedeutung. Parallel dazu bringen die europäischen AMLA-Standards und die EU-AML-Verordnung neue Anforderungen an Kundensorgfaltspflichten, den Umgang mit wirtschaftlich Berechtigten sowie an interne Prozesse im Compliance-Management mit sich.

Für Unternehmen bedeutet dies, bestehende Verfahren regelmäßig zu überprüfen und an die regulatorischen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere bei der Identifikation erhöhter Risiken, der Dokumentation von Entscheidungen und der Vorbereitung auf neue europäische Vorgaben besteht konkreter Handlungsbedarf.

PePs und auffällige Transaktionen als besondere Risikobereiche

Politisch exponierte Personen zählen seit Jahren zu den besonderen Risikokategorien im Geldwäscherecht. Verstärkte Sorgfaltspflichten umfassen unter anderem die Genehmigung der Geschäftsbeziehung durch die Führungsebene, die Klärung der Mittelherkunft sowie eine kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung. Auch der Umgang mit ehemaligen PePs und die Bewertung von Zweifelsfällen erfordern eine differenzierte Risikobetrachtung.

Darüber hinaus stellen auffällige Transaktionen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Die Einordnung ungewöhnlicher Transaktionsmuster, die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG sowie die Bearbeitung möglicher Verdachtsfälle verlangen klar definierte Prozesse. Hinzu kommen Anforderungen an das Verdachtsmeldewesen und die Umsetzung der aktuellen Geldwäschemeldeverordnung.

Inhalte des Seminars

Das Seminar vermittelt die regulatorischen Grundlagen und die praktische Umsetzung verstärkter Sorgfaltspflichten. Behandelt werden unter anderem:

  • gesetzliche Grundlagen und Systematik der Kundensorgfaltspflichten nach dem GwG
  • Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten im gesamten Kundenlebenszyklus
  • Identifizierung und Bewertung politisch exponierter Personen (PePs)
  • risikoorientierte Verfahren zur Trefferbearbeitung und Kundenrisikobewertung
  • Behandlung auffälliger Transaktionen und Verdachtsfallbearbeitung
  • Anforderungen an Customer Identification und Verification einschließlich Transparenzregister und VideoIdent
  • aktuelle Entwicklungen zur EU-AML-Verordnung und den AMLA-Standards
  • Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen.

Für welche Zielgruppen das Thema relevant ist

Das Seminar richtet sich an Geldwäschebeauftragte, Mitarbeitende in der Geldwäscheprävention, Compliance-Verantwortliche, Mitarbeitende aus Revision, Zahlungsverkehr und Operations sowie an Fachkräfte, die mit geldwäscherechtlichen Fragestellungen befasst sind. Ebenso profitieren Beraterinnen und Berater sowie Prüferinnen und Prüfer von der praxisorientierten Einordnung aktueller regulatorischer Entwicklungen und deren Umsetzung im Unternehmensalltag.

Referent

Julian Ursic ist Lead Compliance Practices bei x1F Fink Consulting und verfügt über langjährige Erfahrung in der Geldwäscheprävention und Financial Crime Compliance. Als ehemaliger stellvertretender Geldwäschebeauftragter einer international tätigen Großbank sowie durch seine Tätigkeit in Beratung und Finanzwirtschaft verbindet er regulatorisches Fachwissen mit umfassender Praxiserfahrung in der Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.

Das Online-Seminar „Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem GwG – PePs und auffällige Transaktionen“ findet am 6. Oktober 2026 statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/verstaerkte-sorgfaltspflichten-nach-dem-gwg-peps-und-auffaellige-transaktionen

Veröffentlicht von:

AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

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