Gefahrstoffbeauftragter ist kein Pflicht-Titel: Was Unternehmen nach der GefStoffV wirklich prüfen müssen

Düsseldorf, 16. August 2026. Wer im Unternehmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen organisiert, stößt schnell auf die Bezeichnung „Gefahrstoffbeauftragter“. Eine gesetzliche Pflicht, eine Person unter genau diesem Titel zu bestellen, besteht jedoch nicht. Das stellt auch die KomNet-Wissensdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen in einer am 14. April 2026 aktualisierten Antwort klar. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt grundsätzlich beim Arbeitgeber; Aufgaben können nur in einem geeigneten Rahmen übertragen werden.

Gleichzeitig verlangt die Gefahrstoffverordnung, dass Gefährdungsbeurteilungen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fachkunde ist dabei aufgabenbezogen. Maßgeblich sind unter anderem die Art der Aufgabe, Fachkenntnisse, Berufsausbildung oder Berufserfahrung, eine zeitnah ausgeübte entsprechende Tätigkeit sowie spezifische Fortbildungen. Eine Teilnahmebescheinigung kann deshalb ein wichtiger Baustein sein, ist für sich genommen aber kein pauschaler Nachweis der Fachkunde für jede betriebliche Situation.

„Fachkunde lässt sich nicht über einen Titel abkürzen. Unternehmen müssen für die konkrete Aufgabe prüfen, ob Qualifikation, Erfahrung, aktuelle Praxis und Fortbildung zusammenpassen“, sagt Donato Muro, Inhaber von Sicherheitsingenieur.NRW. „Genau diese saubere Abgrenzung ist wichtig: Ein Kurs soll Handlungskompetenz stärken, darf aber keine universelle Berechtigung versprechen.“

Die derzeit geltende Fassung der Gefahrstoffverordnung wurde zuletzt durch die Verordnung vom 17. Dezember 2025 geändert. Die Änderungen traten am 20. Dezember 2025 in Kraft und wurden im Februar 2026 berichtigt. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden einzelne Technische Regeln für Gefahrstoffe noch an die aktuelle Fassung angepasst. Für Betriebe ist das ein sinnvoller Anlass, die Aktualität ihrer Gefahrstofforganisation zu kontrollieren – ohne daraus automatisch eine Pflicht zur vollständigen Neuerstellung sämtlicher Unterlagen abzuleiten.

Fünf Punkte für den betrieblichen Praxischeck

  1. Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter: Sind die eingesetzten Stoffe, Gefahrenmerkmale, Mengenbereiche, betroffenen Arbeitsbereiche und Verweise auf aktuelle Sicherheitsdatenblätter vollständig dokumentiert?
  2. Tätigkeits- und Expositionsbezug: Beschreibt die Gefährdungsbeurteilung die tatsächlichen Tätigkeiten und Expositionsbedingungen – nicht nur die Eigenschaften des Produkts?
  3. Substitution und Schutzmaßnahmen: Sind Substitutionsprüfung und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip nachvollziehbar festgelegt und begründet?
  4. Wirksamkeit und Aktualisierung: Wird überprüft, ob die Maßnahmen praktisch wirken, und werden neue Informationen oder maßgebliche betriebliche Änderungen zeitnah berücksichtigt?
  5. Aufgabenbezogene Fachkunde: Ist dokumentiert, warum die eingesetzte Person für genau diese Aufgabe über die erforderlichen Kenntnisse und die notwendige aktuelle Praxis verfügt?

Online-Fachkurs mit Arbeitsunterlagen und Praxisfall

Sicherheitsingenieur.NRW bietet zur Vertiefung den Online-Fachkurs „Gefahrstoffbeauftragter | Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV & DGUV Grundsatz 313-003“ an. Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtseinheiten, zehn Videomodule mit insgesamt rund 14 Stunden, sechs interaktive Übungen, editierbare Vorlagen und ein Excel-Arbeitsbuch. Ein durchgängiger betrieblicher Fall führt von Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblatt-Prüfung über Substitution und STOP-Maßnahmen bis zur Maßnahmenverfolgung und Lagerkontrolle. Den Abschluss bilden ein Wissenstest mit 20 Fragen und ein personalisiertes Zertifikat mit Zertifikats-ID.

Der Lehrgang ist als spezifische Fortbildungsmaßnahme und praxisorientierte Vertiefung konzipiert. Ob eine Person fachkundig ist, muss der Arbeitgeber für die konkrete Aufgabe anhand ihrer gesamten Qualifikation, Erfahrung, aktuellen Tätigkeit und der weiteren einschlägigen Anforderungen beurteilen.

Kursinformationen:
Zum Online-Fachkurs Gefahrstoffbeauftragter

Über Sicherheitsingenieur.NRW

Sicherheitsingenieur.NRW unterstützt Unternehmen in Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Das Angebot umfasst fachliche Beratung, externe Beauftragtenfunktionen, Gefährdungsbeurteilungen, praxisorientierte Weiterbildung sowie digitale Arbeitshilfen. Inhaber ist Donato Muro.

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