Marketing-Compliance im Finanzsektor: Neue Vorgaben für Green Claims und Finfluencer

Für Banken, Sparkassen, Finanzintermediäre und Versicherer steigen die Anforderungen an rechtssichere Werbung und Kundeninformation. Besonders Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, digitale Marketingkanäle und Kooperationen mit Finfluencern rücken in den Fokus. Hinzu kommt das Zusammenspiel von Wettbewerbsrecht und sektorspezifischem Finanzmarktrecht. Das Online-Seminar „Marketing-Compliance im Finanzsektor“ der Akademie Heidelberg ordnet die aktuellen Anforderungen und ihre Auswirkungen auf Marketing, Vertrieb, Recht und Compliance ein.

Strengere Anforderungen an Green Claims ab September 2026

Besondere Bedeutung erhält die Marketing-Compliance durch die neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ab dem 27. September 2026 gelten nach Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht strengere Anforderungen. Pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „grün“ können ohne belastbare Grundlage beziehungsweise unter den Voraussetzungen der neuen Verbote unzulässig sein. Für Unternehmen entsteht damit die Aufgabe, bestehende Nachhaltigkeitskommunikation, Produktbezeichnungen und Werbeaussagen auf ihre rechtliche Belastbarkeit zu überprüfen.

Im Finanzsektor kommt eine weitere Regulierungsebene hinzu. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind je nach Produkt und Kommunikation unter anderem MiFID II und WpHG, IDD, VVG und PRIIP-Vorgaben zu berücksichtigen. Bei nachhaltigkeitsbezogenen Finanzprodukten spielen außerdem die Offenlegungsverordnung (SFDR), ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen sowie die Aufsichtspraxis der BaFin eine Rolle.

Finfluencer und Social Media als Compliance-Thema

Auch digitales Marketing stellt Finanzunternehmen vor spezifische rechtliche Fragen. Bei Kooperationen mit Finfluencern geht es nicht allein um die Kennzeichnung von Werbung. Unternehmen müssen mögliche Haftungsrisiken, Mitverantwortlichkeit sowie die vertragliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit berücksichtigen. Compliance-Klauseln, Weisungsrechte und Kontrollpflichten können deshalb Bestandteil der organisatorischen Absicherung solcher Kooperationen sein.

Weitere Fragestellungen ergeben sich aus Kennzeichnungspflichten im digitalen Raum und der Rechtsprechung zur Influencer-Werbung. Auch KI-generierte Marketinginhalte gewinnen an Bedeutung: Hier sind insbesondere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach dem EU AI Act sowie urheberrechtliche Fragen bei der Verwendung fremder Inhalte zu beachten.

Marketing-Compliance erfordert abgestimmte Prüfprozesse

Für Finanzunternehmen bedeutet die Entwicklung, dass Marketing, Compliance und Recht bei der Gestaltung und Freigabe von Werbung und Kundeninformationen eng zusammenarbeiten müssen. Typische Risikofelder sind vage Produktbezeichnungen, nicht hinreichend belegte Claims, irreführende Siegel, übertriebene Renditeversprechen sowie problematische Pricing- und Konditionendarstellungen.

Das Seminar behandelt unter anderem folgende Themen:

  • Rechtsrahmen für Werbung und Kundeninformationen im Finanzsektor
  • UWG und sektorspezifische Vorgaben des Finanzmarktrechts
  • Produktwerbung, Pricing-Kommunikation und Konditionendarstellung
  • Social Media, Finfluencer, Kennzeichnungspflichten und Haftungsfragen
  • Green Claims und neue Vorgaben durch die EmpCo-Richtlinie
  • SFDR, ESMA-Leitlinien und BaFin-Aufsichtspraxis
  • Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte
  • Red Flags sowie Prüf- und Freigabeprozesse für Werbung und Kundeninformationen

Praxisbeispiele greifen unter anderem eine fehlerhafte Finfluencer-Kampagne sowie ein Audit von Nachhaltigkeitskommunikation auf. Damit wird zugleich die Frage behandelt, wie Unternehmen Risiken frühzeitig erkennen, Freigaben dokumentieren und Zuständigkeiten zwischen Marketing, Compliance und Recht strukturieren können.

Relevant für Compliance, Recht, Nachhaltigkeit und Marketing

Das Thema richtet sich an Compliance-, Rechts- und Nachhaltigkeitsbeauftragte sowie Verantwortliche aus Marketing, Vertrieb und WpHG-Compliance in Banken, Sparkassen, Finanzintermediären und Versicherungsunternehmen. Für diese Funktionen wird Marketing-Compliance zunehmend zu einer Querschnittsaufgabe, da wettbewerbsrechtliche, aufsichtsrechtliche und kommunikative Anforderungen parallel berücksichtigt werden müssen.

Referierende sind Dr. Stephanie Reuvers, Rechtsanwältin und Counsel bei GÖRG in Köln, und Dr. Yorick Ruland, Rechtsanwalt und Partner bei GÖRG sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Reuvers berät unter anderem zu Wettbewerbs-, Medien- und Urheberrecht sowie zur rechtlichen Begleitung von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen und digitalen Geschäftsmodellen. Ruland berät seit vielen Jahren institutionelle Mandanten, insbesondere Banken und Sparkassen, im Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht.

Online-Seminar am 12. Oktober 2026

Das Seminar „Marketing-Compliance im Finanzsektor – UWG, Green Claims, Finfluencer und rechtssichere Kundeninformation“ findet am Montag, 12. Oktober 2026, von 9:00 bis 13:00 Uhr als Online-Veranstaltung statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/marketing-compliance-im-finanzsektor

Veröffentlicht von:

AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

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