Krypto und Compliance: MiCAR stellt neue Anforderungen an Kryptowerte-Dienstleister

Mit der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) verfügt der europäische Kryptomarkt über einen umfassenden regulatorischen Rahmen. Für Emittenten, Anbieter und Kryptowerte-Dienstleister ergeben sich daraus Anforderungen an Zulassung, Compliance, Governance und den Umgang mit unterschiedlichen Tokenarten. Gleichzeitig müssen Unternehmen Schnittstellen zum Geldwäscherecht, zur Transfer of Funds Regulation (TFR) und zur Marktmissbrauchsregulierung berücksichtigen. Das Praxis-Seminar „Krypto und Compliance“ der Akademie Heidelberg am 6. November 2026 ordnet diese regulatorischen Fragen und ihre Bedeutung für die Praxis ein.

MiCAR schafft einen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte

Eine zentrale Frage für Unternehmen ist zunächst, welche Tätigkeiten und Kryptowerte in den Anwendungsbereich der MiCAR fallen. Dabei spielen neben Ausnahmetatbeständen und Privilegierungen insbesondere die regulierten Tokenarten sowie die Abgrenzung zwischen Finanzinstrumenten und Kryptowerten eine Rolle.

Für öffentliche Angebote von Kryptowerten bestehen spezifische Vorgaben. Dazu gehören Publizitätspflichten sowie Anforderungen an Kryptowerte-Whitepaper. Besondere Regelungen gelten für E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierte Token. Bei Letzteren sind zudem Zulassungspflichten für Emittenten zu berücksichtigen. Auch ESG-Pflichten im Kryptomarkt gehören zum regulatorischen Rahmen.

Compliance-Anforderungen an Kryptowerte-Dienstleister

Für Kryptowerte-Dienstleister – sogenannte Crypto-Asset Service Provider (CASP) – verbindet die MiCAR die Regulierung bestimmter Dienstleistungen mit Zulassungs- und Compliance-Anforderungen. Welche Pflichten konkret greifen, hängt dabei auch von der jeweiligen Kryptowerte-Dienstleistung ab.

Neben allgemeinen Compliance-Anforderungen bestehen besondere Vorgaben für bestimmte Arten von Kryptowerte-Dienstleistern. Für Institute und Unternehmen ist außerdem das Verhältnis der MiCAR zu bestehenden Regelwerken relevant. Das Seminar behandelt in diesem Zusammenhang unter anderem die Schnittstelle zur PSD2 sowie die aufsichtsrechtliche Einordnung der jeweiligen Geschäftsmodelle.

Geldwäscheprävention und Marktmissbrauch im Kryptomarkt

Kryptowerte werfen zugleich spezifische Fragen der Geldwäscheprävention auf. Relevant sind sowohl die aktuelle Rechtslage nach Geldwäschegesetz (GwG) und TFR als auch die künftige Rechtslage unter AMLR und TFR. Zu unterscheiden sind dabei die Anforderungen an Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und die Situation von Kredit- und Zahlungsinstituten ohne kryptowertebezogene Geschäftsmodelle.

Ein weiterer regulatorischer Bereich ist die Marktmissbrauchsregulierung für Kryptowerte nach MiCAR. Sie umfasst insbesondere den einschlägigen Anwendungsbereich sowie das Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Hinzu kommen die Sanktions- und Verfolgungsbefugnisse der BaFin. Damit betrifft Krypto-Compliance nicht nur spezialisierte Kryptounternehmen, sondern zunehmend auch etablierte Akteure des Finanzsektors.

Inhalte des Seminars Krypto und Compliance

Das Seminar vermittelt den europäischen und deutschen Regulierungsrahmen für Kryptowerte und behandelt insbesondere folgende Fachthemen:

  • Aufbau, Anwendungsbereich und Regelungsgehalt der MiCAR
  • regulierte Tokenarten und Abgrenzung zu Finanzinstrumenten
  • öffentliche Angebote von Kryptowerten und Whitepaper-Pflichten
  • Anforderungen an E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierte Token
  • Zulassung und Compliance für Kryptowerte-Dienstleister
  • Verhältnis von MiCAR und PSD2
  • Geldwäscheprävention nach GwG, TFR und AMLR
  • Besonderheiten der Geldwäscheprävention bei Kryptowerte-Dienstleistungen
  • Marktmissbrauch, Insidergeschäfte und Marktmanipulation nach MiCAR
  • Sanktions- und Verfolgungsbefugnisse der BaFin

Damit verbindet das Seminar die spezifischen Anforderungen der MiCAR mit angrenzenden aufsichts-, geldwäsche- und marktmissbrauchsrechtlichen Fragestellungen.

Zielgruppen und fachliche Einordnung

Das Thema richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Recht, Compliance, Anti-Financial Crime, Geldwäscheprävention, Zahlungsverkehr, Regulatory Affairs, Revision und Finanzen bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Finanzinstituten. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Consultants sind mit entsprechenden regulatorischen Fragestellungen befasst.

Referent ist Dr. Lutz Auffenberg, LL.M. (London), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei FIN LAW in Frankfurt am Main. Er ist seit 2012 rechtsberatend an der Schnittstelle zwischen innovativen Technologien und der Regulierung von Banken, Finanzdienstleistern und Kapitalmärkten tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören bankaufsichtsrechtliche Fragen zu Kryptowerten und blockchainbasierten Geschäftsmodellen sowie tokenbasierte Kapitalmarktprojekte.

Das Online-Seminar „Krypto und Compliance – Regulatorische Fragen im Zusammenhang mit Kryptowerten“ findet am 6. November 2026 von 9:30 bis 13:30 Uhr statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/krypto-und-compliance

Veröffentlicht von:

AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

Maaßstr. 32/1
69123 Heidelberg
Deutschland
Telefon: 06221/65033-0

Ansprechpartner(in): Michael Klug
Herausgeber-Profil öffnen


Social Media:

   

Firmenprofil:

Das Team der Akademie Heidelberg ist mit über 20-jähriger fundierter Erfahrung zuverlässiger Partner in Sachen gezielter Fort- und Weiterbildung. Wir selektieren in einem komplexen Umfeld die entscheidenden Informationen und setzen sie in Veranstaltungen um.

Von anerkannten Experten aus Wirtschaft, Forschung und Politik erhalten unsere Teilnehmenden schon heute das Wissen von morgen, stets komprimiert, praxisnah und aktuell. Damit halten Sie ihr Wissen up-to-date und verschaffen sich dauerhaft Wettbewerbsvorteile.

Informationen sind erhältlich bei:

Michael Klug
Besucherzahl: 8

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: