Unternehmen und Finanzinstitute müssen bei Russland- und Belarus-Sanktionen komplexe rechtliche Vorgaben beachten und ihre internen Kontrollprozesse entsprechend ausrichten. Neben Finanz-, Sektor- und Handelsbeschränkungen gewinnen dabei gezielte Finanzsanktionen („targeted sanctions“) an Bedeutung. Mit den neuen Vorgaben der europäischen AML-Verordnung werden die Verhinderung von Sanktionsumgehungen und die Durchsetzung gezielter Finanzsanktionen stärker in die AML-/TF-Regulatorik eingebunden. Für Compliance-, Rechts- und Geldwäschefunktionen ergeben sich daraus zusätzliche Anforderungen an Screening, Monitoring und Governance.
EU- und US-Sanktionen erfordern differenzierte Prüfungen
Das Sanktionsrecht umfasst unterschiedliche Instrumente: von listenbasierten und sektoralen Sanktionen über Einfriergebote und Bereitstellungsverbote bis hin zu Primär- und Sekundärsanktionen. Bei EU-Sanktionen spielen unter anderem Eigentums- und Kontrollkriterien, die indirekte Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen sowie Ausnahmen und Genehmigungspflichten eine Rolle.
Hinzu kommen Besonderheiten des US-Sanktionsrechts. Relevant sind beispielsweise die Reichweite eines US-Nexus, US-Primär- und Sekundärsanktionen sowie unterschiedliche Sanktionslisten von OFAC, State Department und BIS. Für international tätige Unternehmen kann deshalb eine differenzierte Bewertung der jeweils einschlägigen Sanktionsregime erforderlich sein.
Russland- und Belarus-Sanktionen in der Unternehmenspraxis
Die Russland- und Belarus-Sanktionen betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Aktivitäten. Dazu gehören restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Banken, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, güterbezogene Maßnahmen, Kapitalmarktsanktionen und Geschäftsverbote. Hinzu kommen Melde- und Genehmigungspflichten sowie Vorgaben zu Finanzmitteln und Finanzhilfen.
Für Unternehmen stellt sich damit nicht nur die Frage, welche Transaktionen zulässig sind. Ebenso relevant ist, wie Sanktions-Compliance organisatorisch umgesetzt und dokumentiert wird. Legal Monitoring und Sanktionslisten-Screening sind wichtige Bestandteile entsprechender Governance-Prozesse. Verstöße können straf-, zivil- und aufsichtsrechtliche Folgen haben. Auch mögliche Sanktionsumgehungen und entsprechende Typologien internationaler Aufsichtsbehörden sind deshalb für die Risikobewertung von Bedeutung.
Seminar behandelt Sanktions-Screening und „targeted sanctions“
Das Online-Seminar „Sorgfaltspflichten im Umgang mit Russland- und Belarus-Sanktionen“ der Akademie Heidelberg ordnet die wesentlichen Anforderungen des EU- und US-Sanktionsrechts ein. Ein Schwerpunkt liegt auf den Vorgaben der AML-Verordnung zu gezielten Finanzsanktionen und den daraus resultierenden Anforderungen an die Sanktions-Compliance.
Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Arten und Wirkungsweise listenbasierter, sektoraler und sekundärer Sanktionen
- „Targeted sanctions“ nach der AML-Verordnung
- EU- und US-Sanktionen einschließlich Primär- und Sekundärsanktionen
- Finanz-, Sektor- und Handelsbeschränkungen gegenüber Russland
- Sanktions-Screening, AML-Name-Screening und Legal Monitoring
- Anforderungen der Bundesbank und Dokumentation im Rahmen der Governance
- Sanktionsumgehung sowie straf-, zivil- und aufsichtsrechtliche Folgen von Verstößen
Relevant für Compliance, Recht, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaft
Das Thema richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus Compliance- und Rechtsabteilungen, Geldwäsche- und Sanktionsbeauftragte sowie Embargoverantwortliche. Angesprochen sind außerdem Fachkräfte aus Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung mit Compliance-Schwerpunkt sowie Mitarbeitende aus Export, Supply Chain und Zoll.
Als Referenten wirken Sebastian Glaab und Dr. Paul Schultess mit. Glaab ist Rechtsanwalt und Partner bei der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und verfügt über langjährige Berufserfahrung als Geldwäschebeauftragter eines international tätigen CRR-Kreditinstituts. Schultess ist Rechtsanwalt und Senior Associate bei Waldeck Rechtsanwälte PartmbB; er berät Institute und Unternehmen zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt im Geldwäscherecht.
Online-Seminar am 3. Dezember 2026
Das Praxis-Seminar „Sorgfaltspflichten im Umgang mit Russland- und Belarus-Sanktionen“ findet am 3. Dezember 2026 von 9:30 bis 13:30 Uhr als Online-Veranstaltung statt und ist mit vier CPE-Punkten ausgewiesen. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/sorgfaltspflichten-im-umgang-mit-russland-und-belarus-sanktionen
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