Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist digitale Barrierefreiheit in Österreich keine freiwillige Übung mehr. Betroffen sind vor allem Websites mit elektronischem Geschäftsverkehr für Konsumenten, die Marktüberwachung liegt beim Sozialministeriumservice, der Strafrahmen reicht bis 80.000 Euro. In diese Verunsicherung hinein bewerben mehrere Anbieter sogenannte Overlay-Widgets. Eine Zeile JavaScript, und die Website sei barrierefrei und rechtssicher. René von der Wiener Webdesign-Agentur webgaudi, die Websites für Selbstständige und KMU von Grund auf barrierefrei entwickelt, hält das für ein gefährliches Versprechen. Wir haben nachgefragt.
Overlay-Anbieter versprechen Barrierefreiheit in wenigen Minuten. Was ist da dran?
Technisch stimmt nur der Zeitaufwand. Ein Overlay legt per Skript eine Werkzeugleiste über die Website, mit der Besucher die Schrift vergrößern oder Kontraste umschalten können. Am Quellcode dahinter ändert das nichts. Ein Bild ohne Alternativtext bleibt für blinde Besucher unsichtbar, ein Formularfeld ohne Beschriftung bleibt ein Ratespiel, eine Tastaturfalle bleibt eine Falle. Das Overlay dekoriert die Fassade, die Barrieren im Gebäude bleiben stehen.
Das sagen Sie als Agentur, die selbst Websites verkauft. Gibt es unabhängige Stimmen?
Die Fachwelt ist bei diesem Thema ungewöhnlich einig. Das Overlay Fact Sheet, ein offener Brief mit inzwischen über 1.000 unterzeichnenden Barrierefreiheits-Fachleuten, hält fest, dass vollständige WCAG-Konformität mit einem Overlay nicht erreichbar ist. Das European Disability Forum und der Berufsverband IAAP stellen in einem gemeinsamen Statement klar, dass Overlays eine Website nicht konform mit europäischem Barrierefreiheitsrecht machen. Und bemerkenswert finde ich, von wem die Kritik kommt. Es sind gerade die Organisationen der Betroffenen, die vor den Werkzeugen warnen, die angeblich für sie gebaut wurden. Viele Screenreader-Nutzer schalten Overlays sogar gezielt ab, weil sie die gewohnte Bedienung stören.
Was riskiert ein Betreiber, der sich trotzdem darauf verlässt?
Das größte Risiko ist nicht das Widget selbst, sondern der Haken, den man danach gedanklich setzt. Wer glaubt, das Thema sei erledigt, prüft nicht weiter. Die Barrieren bleiben, die Kunden bleiben aus, und im Fall einer Überprüfung zeigt ein Blick in den Quellcode, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind. Aus den USA, wo Barrierefreiheits-Klagen Alltag sind, werden regelmäßig Verfahren gegen Unternehmen dokumentiert, deren Website ein Overlay einsetzt. Das Widget hat die Klage dort nicht verhindert, teils war es sogar Teil der Beschwerde.
Was raten Sie Betreibern stattdessen?
Nüchtern in drei Schritten vorgehen. Erstens klären, ob die eigene Website überhaupt unter das BaFG fällt. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, reine Info-Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion meist auch. Zweitens den Ist-Zustand messen statt schätzen. Wir haben dafür einen kostenlosen Barrierefreiheit-Check gebaut, der unter https://webgaudi.at/barrierefreiheit-check/ ohne Anmeldung nutzbar ist. Er lädt die Seite in einem echten Chrome-Browser, prüft sie mit der Open-Source-Engine axe-core gegen die WCAG-Stufen A und AA, simuliert die Smartphone-Ansicht und markiert jede Fundstelle direkt im Screenshot. Drittens die Funde nach Schwere sortiert beheben, beginnend bei den Seiten, auf denen Besucher etwas tun sollen, also Kontakt, Buchung und Shop.
Klingt nach einem teuren Projekt.
Meistens eben nicht, und das ist die eigentliche Pointe. Die häufigsten echten Barrieren sind banal. Zu schwache Farbkontraste, Links ohne erkennbaren Namen, fehlende Alternativtexte, gesperrtes Zoomen am Smartphone. Die meisten dieser Fehler stecken im Template und sind mit einer Korrektur auf allen Seiten behoben. Das sind Stunden-, keine Wochenprojekte. Das monatliche Abo eines Overlays kostet über die Jahre oft mehr als die einmalige Behebung der tatsächlichen Fehler. Ein Overlay kaufst du am Ende vor allem, um ein Problem nicht lösen zu müssen.
Und wenn der Check einen guten Wert zeigt, ist die Sache erledigt?
Ein automatischer Test ersetzt kein vollständiges Audit, das betonen wir bei jedem Ergebnis. Ob ein Alternativtext sinnvoll formuliert ist oder ein Buchungsablauf mit dem Screenreader wirklich funktioniert, kann nur ein Mensch beurteilen. Unser Check listet solche Punkte deshalb in einer eigenen Kategorie zum manuellen Prüfen, statt sie stillschweigend wegzulassen. Aber er zeigt ehrlich, wo eine Website steht. Und genau diese Ehrlichkeit ist der Unterschied zum Overlay-Versprechen.
Veröffentlicht von:
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