DGUV Information 209-015: Was verlangt die Neuausgabe vom Juni 2026 von Ihrem Betrieb?

Seit Juni 2026 gilt die neu gefasste DGUV Information 209-015. Sie stellt Planung, Durchführung und Dokumentation von Wartungsarbeiten auf den Prüfstand. Was Betriebe jetzt beachten sollten.Mit der im Juni 2026 veröffentlichten DGUV Information 209-015 „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen" stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die systematische Organisation von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in den Mittelpunkt. Die Schrift ersetzt die Ausgabe von Januar 2018 und richtet sich an Betreiber, Arbeitgeber und Beschäftigte, die Instandhaltungsarbeiten durchführen oder dafür Verantwortung tragen.

Klare Gliederung: Planung, Durchführung, Nachbereitung

Die 124 Seiten starke Publikation folgt konsequent dem Ablauf einer Instandhaltungsmaßnahme. Neu aufgenommen wurden unter anderem die Themen Restenergien, Einsatz von Fremdfirmen, Freigabescheine, Manipulation von Schutzeinrichtungen, die Last Minute Risk Analysis (LMRA), sicheres Verhalten sowie das Öffnen von Rohrleitungen. Ziel ist es, Gefährdungen zu vermeiden und Arbeiten so zu planen, dass niemand zu Schaden kommt.

Dokumentation als Nachweis und als Steuerungsinstrument

Neben der technischen Durchführung gewinnt die Nachbereitung an Bedeutung. Erfasste Wartungen, Prüfungen und festgestellte Mängel schaffen Transparenz, erleichtern die Planung der nächsten Intervalle und unterstützen den Nachweis einer ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern und Auditoren.

Eine systematisch organisierte Wartung erhöht damit nicht nur die Arbeitssicherheit. Sie trägt auch dazu bei, Maschinen wirtschaftlich einzusetzen, Stillstandszeiten zu reduzieren und die Lebensdauer zu verlängern. Instandhaltung wird so zu einem festen Bestandteil eines vorausschauenden Maschinenmanagements.

Vom Papier in die Praxis

Genau an dieser Stelle setzt der Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung an. Die Software bildet den kompletten Zyklus ab: Prüfobjekte anlegen, Wartungs- und Prüfintervalle festlegen, automatisch an Termine erinnern, Prüfberichte erledigen und Prüfprotokolle revisionssicher ablegen. Wiederholungsprüfungen werden automatisch erzeugt, Verantwortlichkeiten sind jederzeit nachvollziehbar. Rund 39.000 Anwender in 14 Ländern arbeiten bereits mit der Lösung.

„Wer nachhaltig und wirtschaftlich instand halten will, sollte alle Schritte sorgfältig planen und dokumentieren", so Dipl.-Ing. Ralf Grande, Geschäftsführer der HOPPE Unternehmensberatung GmbH. „Die neue DGUV Information beschreibt sehr genau, worauf es ankommt. Unsere Aufgabe ist es, diese Anforderungen im Betriebsalltag ohne Mehraufwand umsetzbar zu machen."

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Quelle: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/338/instandhaltung-an-maschinen-und-anlagen

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Die Hoppe Unternehmensberatung bietet mit dem Softwareprodukt Wartungsplaner eine Lösung zur Optimierung und Standardisierung Ihrer technischen Dokumentation und Datenhaltung an. Es garantiert den schnellen digitalen Zugriff auf alle aktuellen und relevanten Informationen zu technischen Anlagen und Betriebsmittel.
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Aus technischer, betrieblicher und rechtlicher Sicht ist die Wartungsplaner-Software der Hoppe Unternehmensberatung ideal um technisches Dokumentation durchzuführen

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