Seit dem 28. Juni 2025 gelten mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) neue Anforderungen für zahlreiche digitale Angebote. Das Gesetz überführt Vorgaben des European Accessibility Act in deutsches Recht und soll sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.
Für viele Unternehmen heißt das: Websites, Onlineshops, Apps oder digitale Buchungs- und Kundenportale müssen auf Barrieren überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert behördliche Maßnahmen und – abhängig vom Einzelfall – Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Welche Unternehmen und digitalen Angebote sind betroffen?
Das BFSG richtet sich vor allem an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Relevanz kann beispielsweise bestehen für:
- Onlineshops und digitale Verkaufsplattformen
- Websites mit Buchungs-, Bestell- oder Vertragsfunktionen
- Apps und Kundenportale
- E-Banking- und Zahlungsdienste
- digitale Ticket-, Termin- oder Reservierungssysteme
Für Kleinstunternehmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen. Verkaufen sie jedoch Produkte an Verbraucher – etwa über einen Onlineshop –, kann die Ausnahme entfallen. Da die konkrete Einordnung vom Geschäftsmodell abhängt, ist bei Unsicherheit eine rechtliche Prüfung sinnvoll.
Was heißt „barrierefrei“ im Internet?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass möglichst alle Menschen eine Website selbstständig nutzen können – unabhängig davon, ob sie beispielsweise schlecht sehen, nicht hören, motorisch eingeschränkt sind oder unterstützende Technologien einsetzen.
Als maßgeblicher Orientierungsrahmen gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), üblicherweise in der Version 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Sie beschreiben vier wesentliche Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen auch ohne Sehen oder Hören zugänglich sein, etwa durch Bildbeschreibungen oder Untertitel.
- Bedienbar: Navigation, Formulare und Funktionen müssen ohne Maus – beispielsweise nur mit der Tastatur – nutzbar sein.
- Verständlich: Texte, Eingabefelder und Fehlermeldungen sollten eindeutig und nachvollziehbar formuliert sein.
- Robust: Die Website sollte mit unterschiedlichen Browsern, Screenreadern und anderen Hilfstechnologien zuverlässig funktionieren.
Typische Maßnahmen für eine zugängliche Website
Bei der technischen und redaktionellen Umsetzung spielen viele Details eine Rolle. Besonders häufig werden diese Punkte geprüft:
- Alternativtexte: Aussagekräftige Bilder erhalten passende Alt-Texte; rein dekorative Grafiken werden für Screenreader entsprechend gekennzeichnet.
- Ausreichende Kontraste: Texte, Buttons und grafische Bedienelemente müssen sich klar vom Hintergrund abheben. Für normalen Text wird in der Regel ein Kontrast von mindestens 4,5:1 empfohlen.
- Tastaturbedienung: Alle interaktiven Inhalte müssen per Tabulator-, Enter- und Escape-Taste erreichbar und steuerbar sein. Der aktuelle Fokus muss sichtbar bleiben.
- Saubere Formulare: Jedes Feld benötigt ein verständliches Label. Pflichtangaben und konkrete Hinweise zur Fehlerkorrektur dürfen nicht fehlen.
- Logische Seitenstruktur: Überschriften sollten in einer nachvollziehbaren Reihenfolge angelegt sein – von H1 über H2 bis zu weiteren Unterebenen.
- Skalierbarkeit und mobile Nutzung: Auch bei starker Vergrößerung, etwa 200 Prozent, müssen Inhalte lesbar und Funktionen nutzbar bleiben.
- Sprachkennzeichnung: Die Sprache der Seite sollte im HTML-Code korrekt angegeben sein, beispielsweise mit
lang="de". - Untertitel und Transkripte: Bei Videos und Audioinhalten können textliche Alternativen erforderlich sein.
Website auf Barrieren prüfen: Erste Schritte
Ein erster Check lässt sich mit frei verfügbaren Werkzeugen durchführen. Diese Tests ersetzen zwar keine vollständige Prüfung, decken aber viele häufige Schwachstellen auf.
Geeignete Tools sind unter anderem:
- Google Lighthouse: Bestandteil der Chrome-Entwicklerwerkzeuge; liefert einen ersten Accessibility-Score und konkrete Hinweise.
- WAVE: Das Tool von WebAIM markiert erkannte Probleme direkt auf einer geprüften Seite.
- axe DevTools: Browser-Erweiterung für vertiefende automatisierte Tests.
Automatisierte Prüfungen erkennen allerdings nur einen Teil möglicher Barrieren. Ergänzend sollten Verantwortliche die Website manuell testen:
- Lässt sich die gesamte Seite ausschließlich mit der Tastatur bedienen?
- Ist die Navigation bei 200 Prozent Browser-Zoom weiterhin verständlich?
- Funktionieren Formulare nachvollziehbar?
- Werden Inhalte mit einem Screenreader sinnvoll ausgegeben?
Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist insbesondere für öffentliche Stellen verpflichtend. Für Unternehmen im Anwendungsbereich des BFSG kann eine transparente Information über den Umsetzungsstand dennoch sinnvoll sein. Sie schafft Orientierung, dokumentiert bestehende Einschränkungen und benennt eine Kontaktmöglichkeit, über die Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können.
Idealerweise ist eine solche Seite dauerhaft und leicht auffindbar – beispielsweise über den Footer neben Impressum und Datenschutzerklärung.
Praktische Checkliste für Unternehmen
- Prüfen, ob das eigene digitale Angebot in den Anwendungsbereich des BFSG fällt.
- Eine technische Bestandsaufnahme der Website durchführen.
- Aussagekräftige Alternativtexte für informative Bilder ergänzen.
- Kontraste, Schriften und Bedienelemente kontrollieren.
- Die Navigation vollständig per Tastatur testen.
- Formulare zugänglich und verständlich gestalten.
- Überschriften und HTML-Struktur überarbeiten.
- Videos mit Untertiteln oder geeigneten Alternativen versehen.
- Eine zentrale Kontaktstelle für Hinweise zu Barrieren bereitstellen.
- Barrierefreiheit regelmäßig prüfen und bei Änderungen mitdenken.
Barrierefreiheit verbessert die Website für alle
Eine barrierearme Website ist nicht nur ein rechtliches Thema. Klare Strukturen, gut lesbare Inhalte, intuitive Navigation und schnelle, mobil nutzbare Seiten verbessern die Nutzererfahrung für sämtliche Besucherinnen und Besucher. Gleichzeitig profitieren häufig auch Suchmaschinen von sauberem HTML, aussagekräftigen Bildbeschreibungen und einer verständlichen Informationsarchitektur.
Digitale Barrierefreiheit sollte deshalb nicht als einmalige Korrektur, sondern als fester Bestandteil der Website-Qualität verstanden werden.
Veröffentlicht von:
IMAOS Online Marketing
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