Altersvorsorgedepot im Check: Vier versteckte Fakten, die jeder Sparer jetzt kennen muss

Ein neuer Ratgeber von avdepot.expert bündelt vier Punkte aus der Beratungspraxis zum Altersvorsorgedepot: einen Steuervorteil weit über die eigentliche Förderung hinaus, die Erbregeln im Ernstfall, eine Falle beim Wechsel aus Riester und eine leicht übersehene Zulagenfrist.

Das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot ist in seinen Grundzügen inzwischen breit erklärt: Zulagenstaffel, Produktvarianten, Standarddepot. Was in vielen Erklärstücken fehlt, sind Details, die erst in der konkreten Beratung sichtbar werden. Das Weinsberger Unternehmen MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG hat vier davon in einem neuen Beitrag für Endkunden zusammengefasst.

Der erste Punkt betrifft die Steuerwirkung: Gefördert wird der Eigenbeitrag nur bis 1.800 Euro pro Jahr, der gesetzliche Höchstbetrag pro Vertrag liegt jedoch bei 6.840 Euro. Im gesamten Korridor fällt während der Ansparphase weder die jährliche Vorabpauschale noch Abgeltungsteuer bei Umschichtungen an. Für Sparer, die die Förderobergrenze ausschöpfen, ist das ein Vorteil gegenüber einem frei besparten Wertpapierdepot, der über Jahrzehnte spürbar zu Buche schlägt.

Der zweite Punkt betrifft die Vererbung. Ehepartner können das Restkapital förderunschädlich übertragen, bei allen anderen Erben gilt die Übertragung als schädliche Verwendung mit voller Rückforderung der Zulagen und Steuervorteile. Eine Ausnahme gilt für noch kindergeldberechtigte Kinder unter 25 Jahren – allerdings unter engeren Voraussetzungen als bei der bisherigen Riester-Rente.

Der dritte Punkt richtet sich an Riester-Bestandskunden: Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot bedeutet den endgültigen Verzicht auf den bisherigen Bestandsschutz und die Bruttobeitragsgarantie. Der vierte Punkt betrifft das Zulagenverfahren: Ohne Dauerzulagenantrag gilt eine Frist bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr.

Der vollständige Beitrag mit allen vier Punkten steht unter https://www.avdepot.expert/aktuelles/altersvorsorgedepot-insiderwissen.html zur Verfügung.

Veröffentlicht von:

MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG

Silcherstr. 57
74189 Weinsberg
Deutschland
Telefon: 07134 90 94 91 0
Homepage: https://www.money-factory.de

Ansprechpartner(in): MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Die MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Weinsberg und wird durch Marc-Oliver Ziegler geführt. Das Unternehmen ist als Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Vermittler für Immobiliardarlehen tätig. Die hierfür erforderlichen Erlaubnisse nach §§ 34d, 34f und 34i GewO bilden die rechtliche Grundlage für eine qualifizierte und verantwortungsvolle Beratung in den Bereichen Versicherung, Kapitalanlage und Immobilienfinanzierung.

Dabei verbinden wir persönliche Beratung mit digitalen Werkzeugen. Auf unserer Website stehen unter anderem Vergleichs- und Berechnungsmöglichkeiten für verschiedene Versicherungsbereiche zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Privathaftpflicht-, Unfall-, Wohngebäude- und Kfz-Versicherungen.

Digitale Prozesse sollen dabei nicht die persönliche Beratung ersetzen. Sie sollen sie besser machen: Informationen schneller erfassen, Möglichkeiten vergleichen und Entscheidungen transparenter vorbereiten.

Informationen sind erhältlich bei:

MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG
Marc-Oliver Ziegler
Telefon: 07134 90 94 91 0
Email: mail@money-factory.de
Besucherzahl: 12
Autoren-Avatar
MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG
Seit 2001 in der Versicherungs- und Finanzbranche tätig, seit 2005 mit der MONEY-FACTORY GmbH & Co. KG in Weinsberg. Wenn Sie hier eine Anfrage stellen, landet sie bei mir – nicht in einem Callcenter. Email: mail@money-factory.de

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: