PNOG-Was Pflegeunternehmen jetzt tun müssen

Was müssen Pflegeunternehmen in diesem Jahr umsetzen?

Die folgende Checkliste ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist als Managementprogramm für den Herbst und Winter gedacht.

Priorität A – sofort

  1. PNOG-Szenarioanalyse durchführen

Drei Szenarien rechnen:

  • Szenario A: Entwurf kommt weitgehend unverändert
  • Szenario B: Leistungseinschnitte werden abgeschwächt
  • Szenario C: Umsetzung verschiebt sich

Vor allem für B berechnen:

Umsatz – Personalkosten – Sachkosten – Ergebnis – Liquidität.

  1. Personalproduktivität messen

Für jede Einrichtung bzw. jeden Dienst:

  • produktive Stunden
  • unproduktive Stunden
  • Fahrzeit
  • Ausfallzeit
  • Überstunden
  • Leiharbeit
  • Verwaltung
  • Führung

analysieren.

  1. Kundenprofitabilität untersuchen

Nicht jeder Kunde ist wirtschaftlich gleich.Bei ambulanten Diensten sollte der Deckungsbeitrag je Kunde berücksichtigt werden. Ein Kunde mit vielen kurzen Einsätzen und langen Fahrtwegen kann trotz hohen Umsatzes wirtschaftlich unattraktiv sein.

  1. Touren und Dienstpläne neu kalkulieren

Ziel:

Mehr Pflegezeit beim Kunden – weniger Zeit zwischen Kunden.

Priorität B – bis Herbst 2026

  1. Digitalisierungsfahrplan erstellen

Für jedes Projekt:

  • Investitionskosten
  • Einsparpotenzial
  • Personalentlastung
  • Amortisationszeit
  • Förderfähigkeit
  • Umsetzungszeit

berechnen.

  1. Neue ambulante Geschäftsmodelle prüfen

Insbesondere:

  • Betreuungsdienst
  • Unterstützungsangebote im Alltag
  • Verhinderungspflege
  • Akutversorgung
  • Überbrückungsversorgung
  • Tagespflege
  • quartiersbezogene Versorgung
  1. Regionales Netzwerk aufbauen

Kooperationspartner verbindlich strukturieren.

Nicht: „Wir kennen einen guten Hausarzt.“

Sondern:

„Wir haben eine definierte Versorgungskette für diesen konkreten Kundenbedarf.“

Priorität C – bis Dezember 2026

 

  1. Liquiditätspuffer erhöhen

Die Pflegebranche wird nicht nur regulatorisch, sondern finanziell anspruchsvoller.

Empfehlenswert ist deshalb eine Liquiditätsplanung von mindestens sechs bis zwölf Monaten mit mehreren Szenarien.

  1. Vergütungsstrategie vorbereiten

Die mögliche Aussetzung der Tariftreue darf nicht dazu führen, kurzfristig die Personalstrategie zu wechseln.

Stattdessen sollte jedes Unternehmen entscheiden:

  • Welche Löhne sind marktgerecht?
  • Welche Qualifikationen brauchen wir?
  • Welche Zulagen sind wirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche Mitarbeiter können weiterentwickelt werden?
  • Welche Tätigkeiten können anders organisiert werden?
  1. Qualitätsmanagement verschlanken

Ich empfehle: Alle internen Prozesse auf den Prüfstand stellen.

Ziel: Maximale Qualität mit minimalem Dokumentationsaufwand.

Auch mal neue Softwares wie voize oder caidera prüfen.

  1. Unternehmensstrategie

für 2027–2030

Aus meiner Sicht sollten Pflegeunternehmen ihr Geschäftsmodell künftig auf fünf Säulen aufbauen:

Säule 1: Pflege

Die klassische pflegerische Versorgung bleibt das Fundament.

Säule 2: Betreuung

Betreuungs- und Unterstützungsleistungen werden wichtiger.

Säule 3: Krisenversorgung

Kurzfristige und flexible Versorgung kann ein wachsendes Geschäftsfeld werden.

Säule 4: Prävention und Beratung

Je früher ein Unternehmen in die Versorgung eingebunden wird, desto größer die Chance auf eine langfristige Kundenbeziehung.

Säule 5: Technologie

Digitalisierung wird nicht mehr nur Verwaltungskosten reduzieren.

Sie wird Bestandteil des eigentlichen Geschäftsmodells.

  1. Was Pflegeunternehmerinnen jetzt auf keinen Fall tun sollten

 

Fehler 1: Auf das endgültige Gesetz warten

Dann bleiben möglicherweise nur wenige Monate zur Umsetzung.

Fehler 2: Nur die Leistungsbeträge betrachten

Die viel größere Veränderung liegt in den Strukturen und Anreizen.

Fehler 3: Digitalisierung mit Softwarekauf verwechseln

Erst Prozesse optimieren, dann digitalisieren.

Fehler 4: Personal nur über Lohnkosten steuern

Produktivität ist wichtiger als der nominelle Stundenlohn.

Fehler 5: Jede Leistung anbieten

Nicht jedes zusätzliche Geschäftsfeld ist profitabel.

Fehler 6: Belegung mit Wirtschaftlichkeit gleichsetzen

Entscheidend ist der Ergebnisbeitrag – nicht allein die Anzahl der Bewohner oder Kunden.

 

 

 

 

  1. Mein Fazit:

2026 ist das Jahr der Vorbereitung

Das PNOG ist zum Stand Ende August 2026 noch nicht beschlossen. Dennoch ist die Richtung der geplanten Reform deutlich. Die erfolgreichen Unternehmer*innen haben dies bei der Neutarifierung auch so gehandhabt.

Die Pflegeversicherung soll:

  • Leistungen bündeln,
  • Prävention stärken,
  • Angehörige stärker unterstützen,
  • ambulante Versorgung fördern,
  • Bürokratie reduzieren,
  • Digitalisierung beschleunigen,
  • Innovation ermöglichen
  • und gleichzeitig die Ausgaben stärker kontrollieren.

Für Pflegeunternehmen entsteht daraus kein reines Risiko. Es entsteht ein Strukturwandel. Ja, auch Kostenreduktionen für Versorger. Die Gewinner werden voraussichtlich nicht diejenigen sein, die am besten auf einzelne Gesetzes-paragraphen reagieren. Gewinnen werden Unternehmen, die bereits heute ihre Kosten kennen, ihre Prozesse beherrschen, ihre Mitarbeiter produktiv einsetzen, digitale Werkzeuge sinnvoll nutzen und ein starkes regionales Versorgungsnetzwerk aufbauen. Die wichtigste Managementaufgabe für die verbleibenden Monate des Jahres 2026 lautet deshalb: Nicht auf die Reform reagieren, sondern das Unternehmen reformfest machen.

Wir agieren als Unternehmensberater dabei als Sparringspartner unserer Mandanten, um auch den wichtigen Blick von außen nehmen zu können. Wer bis Dezember 2026 seine Wirtschaftlichkeit transparent gemacht, Personalproduktivität gesteigert, Prozesse verschlankt, Digitalisierung strategisch geplant und neue ambulante beziehungsweise regionale Versorgungsangebote vorbereitet hat, startet 2027 nicht als Getriebener der Gesetzgebung, sondern als Unternehmen, das die neuen Spielregeln kennt und für sich nutzen kann.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt den Stand des PNOG-Referentenentwurfs und der dazu veröffentlichten Informationen mit Stand 1. September 2026.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einzelne Regelungen, Zeitpunkte und Detailvorgaben können sich im weiteren parlamentarischen Verfahren ändern. Für konkrete Umstellungs-, Vergütungs-, Personal- oder Investitionsentscheidungen sollten deshalb die endgültige Gesetzesfassung sowie die anschließend erforderlichen untergesetzlichen Regelungen und Landesvereinbarungen abgewartet bzw. fachlich geprüft werden.

Veröffentlicht von:

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