Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Für Eltern rückt damit die Frage näher, was konkret zu tun ist, damit ihr Kind die geplante staatliche Förderung tatsächlich erhält.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Staat für jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen – macht bei durchgehender Förderung 1.440 Euro. Damit das Geld ankommt, müssen Eltern für ihr Kind einen Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Ein gesonderter Förderantrag ist nicht nötig, das übernimmt der gewählte Anbieter automatisch.
Eröffnen Eltern kein eigenes Depot, ist das kein Totalverlust: Der Bund legt die Fördermittel dann kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Das Kapital bleibt erhalten und kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres auf ein eigenes Depot übertragen werden – bis dahin bleibt es allerdings ungenutzt.
Wie stark sich freiwillige Zuzahlungen auswirken können, zeigt eine Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums: Aus der reinen staatlichen Förderung könnten bis zum 65. Lebensjahr rund 53.000 Euro werden, bei zusätzlichen 20 Euro monatlicher Zuzahlung der Eltern rund 160.000 Euro. Die Zahlen basieren auf einer angenommenen Rendite von 7 Prozent pro Jahr und stellen keine Garantie dar.
Die vollständige Einordnung mit allen Details zum aktuellen Verfahrensstand hat avdepot.expert veröffentlicht: https://www.avdepot.expert/aktuelles/fruehstartrente-was-eltern-tun-muessen.html
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