**Lüdenscheid, 29.09.2026 –** Über 120 Brände in Recycling- und Sortieranlagen, auf Betriebshöfen oder in Müllsammelfahrzeugen nennt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) für das Jahr 2025 auf seiner Kampagnenseite zu falsch entsorgten Batterien und Akkus. Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) aus Lüdenscheid, die den Onlinehandel Vapechamp für E-Zigaretten und Zubehör betreibt, fasst die öffentlich zugänglichen Hinweise von Behörden und Verbänden zur Entsorgung von Geräten mit Akku zusammen.
Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen
Der BDE dokumentiert nach eigenen Angaben medienwirksam gewordene Brandereignisse selbst, weil es keine amtliche Statistik der durch Lithium-Ionen-Akkus ausgelösten Brände gibt. Die Ursache beschreibt das Umweltbundesamt (UBA) so: Mechanische Beschädigung oder Hitze kann im Akku einen Kurzschluss auslösen, der zu Brand oder Explosion führen kann. Vor allem in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen haben solche Brände laut UBA in den vergangenen Jahren stark zugenommen. In einem gemeinsamen Papier mit dem österreichischen Verband VÖEB vom Oktober 2024 nennt der BDE Einweg-E-Zigaretten ausdrücklich unter den Produkten mit Lithium-Ionen-Akku: Werden sie falsch entsorgt, gelangen die Akkus in den Restmüll und in getrennt gesammelte Abfälle, wo sie etwa beim Verdichten in der Müllpresse in Brand geraten können. Auch die EU-Kommission nennt in ihren Leitlinien zu Art. 11 der Batterieverordnung (C/2025/214, rechtlich nicht verbindlich) E-Zigaretten als Beispiel für Produkte, deren kleine Lithium-Akkus in Abfallbehandlungsanlagen Brände verursachen können, wenn sie zusammen mit dem Produkt entsorgt werden.
Weder Restmüll noch Gelbe Tonne
Batterien und Akkus gehören laut UBA weder in den Restmüll noch in den Sperrmüll, den Verpackungsmüll (Gelbe Tonne, Gelber Sack) oder den Metallschrott. Einweg-E-Zigaretten enthalten einen Lithium-Akku, der sich nicht austauschen lässt, und sind nach Angaben des Bundesumweltministeriums Elektrogeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern hin, mit dem Elektrogeräte nach § 9 ElektroG gekennzeichnet sein müssen; nur wenn Größe oder Funktion des Geräts es erfordern, steht es stattdessen auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein. Nach § 10 ElektroG müssen Endnutzer Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.
Wertstoffhof statt Batteriebox
Einweg-E-Zigaretten können kostenlos an den Sammelstellen der Kommunen abgegeben werden, etwa auf dem Wertstoffhof. In Sammelbehälter für Altbatterien gehören sie nach einer Sonderinformation der Stiftung GRS Batterien aus dem Jahr 2023 dagegen nicht: Die Erstbehandlungsanlagen für Elektroaltgeräte sind gesetzlich verpflichtet, die enthaltenen Lithiumbatterien zu entfernen. Vorab zerstörungsfrei vom Gerät trennen müssen Endnutzer nach § 10 ElektroG Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das gilt auch für wiederaufladbare Akkuträger von Pod-Systemen: Ist der Akku vom Gerät umschlossen, wird das Altgerät als Ganzes abgegeben. Batteriebetriebene Altgeräte sind an den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 14 ElektroG getrennt von anderen Altgeräten in einem eigenen Behältnis zu sammeln; einsortiert werden sie dort durch den Entsorgungsträger.
Pole abkleben, beschädigte Akkus melden
Bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus empfiehlt das UBA, vor der Abgabe die Pole abzukleben, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Aufgeblähte, verformte oder ausgelaufene Akkus sollten nicht weiter benutzt und nicht geöffnet werden. Sie gehören umgehend zur Sammelstelle, für den Transport am besten in einem verschließbaren Behälter, der sich auch mit Sand füllen lässt. Das Personal sollte auf die Beschädigung hingewiesen werden.
„Ein Gerät mit Akku ist nach dem Gebrauch Elektroschrott und keine Verpackung“, sagt Mustafa Celik, Geschäftsführer der SOMUVA UG (haftungsbeschränkt). „Die Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen sind nach Angaben der Entsorgungswirtschaft auch für die Beschäftigten gefährlich. Deshalb halten wir es für sinnvoll, die Hinweise von Umweltbundesamt und Entsorgungswirtschaft bekannter zu machen.“
Über die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt)
Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 11627) betreibt den Onlinehandel Vapechamp für E-Zigaretten und Zubehör.
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