Lüdenscheid, 29.09.2026 – Die amtliche Überwachung der Bundesländer untersucht E-Zigaretten und Nachfüllbehälter unter anderem auf Kennzeichnung, Zusammensetzung und die Einhaltung der Meldepflicht. Rechtlich zählen elektronische Zigaretten, darunter auch Einweg-E-Zigaretten, und Nachfüllbehälter, also Liquids, nach §§ 1 und 2 Tabakerzeugnisgesetz – mit und ohne Nikotin – zu den „verwandten Erzeugnissen“. Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) aus Lüdenscheid, die den Onlinehandel Vapechamp betreibt, fasst veröffentlichte Befunde der Untersuchungsämter zusammen. Jüngste hier ausgewertete Quelle ist der Jahresbericht 2025 des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Sigmaringen, erschienen am 18. August 2026.
Baden-Württemberg: 78,6 Prozent der Proben beanstandet
Das CVUA Sigmaringen ist in Baden-Württemberg Zentrallabor für Tabakerzeugnisse. In der Warengruppe „Verwandte Erzeugnisse nach TabakerzG (z. B. E-Zigaretten)“ untersuchte es 2025 insgesamt 159 Proben, von denen 125 beanstandet wurden – ein Anteil von 78,6 Prozent. Als Art der Beanstandung weist die Übersichtstabelle 118-mal Kennzeichnung oder Aufmachung und 41-mal die Zusammensetzung aus. Für Tabakerzeugnisse nennt derselbe Bericht eine Beanstandungsquote von 23,6 Prozent, für alle 8.414 im Jahr 2025 untersuchten Proben des Amtes einschließlich Lebensmitteln und Trinkwasser 15,2 Prozent.
Kühlstoffe in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern
Zu Kühlstoffen untersuchte das CVUA 2025 in einer eigenen Auswertung 91 E-Zigaretten und 53 Nachfüllbehälter. Menthol war in 53 E-Zigaretten und 31 Nachfüllbehältern enthalten, Menthon in 22 beziehungsweise 15, Eucalyptol in 19 beziehungsweise 15. Der höchste gemessene Mentholgehalt lag bei 57.000 Milligramm pro Liter. Im Fokus standen diese Stoffe, weil sie Gegenstand der Stellungnahme 003/2026 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 23. Januar 2026 sind. Darin rät das BfR von der Verwendung der bewerteten Kühlstoffe in E-Liquids ab, da die toxikologischen Sicherheitsabstände (Margin of Exposure) bei den meisten Stoffen bereits bei mittlerem Konsum unterschritten werden. Mangels Daten zur Aufnahme über die Atemwege stützt sich das BfR dabei auf Tierstudien zur oralen Aufnahme und bewertet die Datenqualität selbst als niedrig. Gesetzliche Höchstmengen oder Verbote für Kühlstoffe in E-Zigaretten gibt es laut Jahresbericht bislang nicht; auf EU-Ebene und national werde über eine Anpassung der Tabakerzeugnisverordnung diskutiert.
Länderübergreifende Auswertung zu Einweg-E-Zigaretten aus 2022
Für Einweg-E-Zigaretten liegt eine länderübergreifende Auswertung des Probenjahres 2022 vor. Fachleute aus Untersuchungsämtern von sieben Bundesländern und aus dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten die Ergebnisse im Juni 2024 im Journal of Consumer Protection and Food Safety. Danach war keine der 250 Proben verkehrsfähig, und keine besaß die vorgeschriebene Kindersicherung. Bei 30 Prozent überstieg das Füllvolumen die zulässigen 2 Milliliter, bei 10 Prozent der untersuchten Proben lag der Nikotingehalt über der Höchstmenge von 20 Milligramm pro Milliliter. Bei 53 Prozent der auf Nikotin analysierten Proben wich der gemessene Gehalt um mehr als die von den Behörden tolerierte Spanne von 15 bis 20 Prozent vom angegebenen ab. Eine korrekte Meldung im EU-Meldeportal EU-CEG lag bei 15 der 250 Proben vor (6 Prozent), bei 103 Proben fehlte sie ganz.
Jüngere Einschätzung für Bremen und Hamburg
In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage teilte der Bremer Senat am 29. April 2025 mit, dass sich die 2022 geschilderte Lage nach Rücksprache mit dem für Bremen zuständigen Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt nicht nennenswert verändert habe. Bei Einweg-E-Zigaretten werde weiterhin fast jede Probe beanstandet, bei E-Liquids sei die Beanstandungsquote ähnlich hoch. Zahlen nennt die Antwort nicht; aus Bremen selbst war bis dahin nur eine Einweg-Probe (2024) untersucht worden.
„Die Berichte der Untersuchungsämter zeigen, bei welchen gesetzlichen Vorgaben die festgestellten Abweichungen am häufigsten liegen, vor allem bei der Kennzeichnung“, sagt Mustafa Celik, Geschäftsführer der SOMUVA UG (haftungsbeschränkt). „Amtliche Proben werden nach Angaben der Behörden unter anderem risikoorientiert, anlassbezogen oder in Schwerpunktprogrammen gezogen; die Quoten lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf den gesamten Markt übertragen. Als öffentlich zugängliche Übersicht über die festgestellten Mängel sind sie dennoch aufschlussreich.“
Über die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt)
Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 11627) betreibt den Onlinehandel Vapechamp für E-Zigaretten und Zubehör.
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Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) aus Lüdenscheid betreibt den Onlinehandel Vapechamp für E-Zigaretten und Zubehör und beliefert gewerbliche Wiederverkäufer wie Kioske und Tankstellen (Großhandel). Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.Informationen sind erhältlich bei:
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