Zum Jahresende setzen viele Kommunen und Hilfsorganisationen verbliebene Haushaltsmittel für Ausstattung ein. Bei mobilen Pavillons entscheiden Brandschutznachweis und Einsatzhäufigkeit.
Dassendorf, 29.09.2026 – Kommunen, Feuerwehren und Rettungsdienste nutzen mobile Pavillons für Bürgerinformationen, Stadtfeste, Sanitätsdienste und Einsatzstellen. Anders als bei privaten Käufen müssen Beschaffer dabei Nachweise vorlegen und Vorgaben einhalten. Die Swiss Display GmbH beliefert seit 1999 Kommunen, Hilfsorganisationen und Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, darunter die DLRG.
Brandschutz: Norm und Prüfzeugnis
Für Veranstaltungen, Messehallen und öffentliche Einsätze wird in der Regel eine schwer entflammbare Plane verlangt. Früher wurde diese Eigenschaft nach der deutschen Norm DIN 4102-1 als B1 bezeichnet, heute gilt zunehmend die europäische Klassifizierung nach EN 13501-1. Die Planen von Swiss Display sind nach der Euronorm EN 13501-1 als schwer entflammbar klassifiziert. Das Prüfzeugnis stellt Swiss Display auf Anforderung zur Verfügung. Beschaffer sollten die geforderte Norm bereits in der Ausschreibung oder Anfrage eindeutig benennen und das Prüfzeugnis für genau die gelieferte Dach- und Seitenwandplane anfordern.
Genehmigung: Zelte bis 75 Quadratmeter
Mobile Zelte gelten baurechtlich als Fliegende Bauten. Nach der Musterbauordnung benötigen Zelte mit einer Grundfläche von bis zu 75 Quadratmetern keine Ausführungsgenehmigung. Ein Faltpavillon mit 6 x 6 Metern liegt mit 36 Quadratmetern deutlich darunter. Die Anforderungen des Veranstalters und der örtlichen Behörden an Standsicherheit, Fluchtwege und Brandschutz bleiben davon unberührt.
Einsatzhäufigkeit bestimmt die Serie
Faltpavillons von Swiss Display gibt es in zwei Serien. Die Premium-Serie ist für 10 bis 30 Einsätze pro Jahr ausgelegt und eignet sich für Infostände bei Bürgerfesten. Die Pro-Serie mit 50-Millimeter-Sechskant-Standbeinen ist für mehr als 30 Einsätze pro Jahr gebaut, wie sie bei Rettungsdiensten und Wasserrettung üblich sind.
„Für eine Behörde zählt nicht das Wort B1 im Angebot, sondern das Prüfzeugnis zur gelieferten Plane", sagt Hans Lange, Geschäftsführer der Swiss Display GmbH. „Wer das von Anfang an in der Anfrage festhält, erspart sich Rückfragen bei der Abnahme durch den Veranstalter."
Planung vor Jahresende
Wer Mittel aus dem laufenden Haushalt einsetzen will, sollte die Fertigungszeit für bedruckte Pavillons einplanen. Dach und Seitenwände werden mit Wappen, Logo oder Einsatzkennzeichnung individuell bedruckt.
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Publiziert durch connektar.de.
Veröffentlicht von:
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Müssenweg 21
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Deutschland
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Ansprechpartner(in): Beatrix Lange
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Müssenweg 21
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