Lüdenscheid, 29.09.2026 – Rund drei Millionen Lithium-Batterien landen in Österreich jedes Jahr im Restmüll statt in der getrennten Sammlung, etwa zwei Stück pro Tonne Abfall. Diese Schätzung der Montanuniversität Leoben nannte die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria (EAK) im Februar 2026. In der Schweiz weisen INOBAT, SENS eRecycling und Swico gemeinsam mit Swiss Recycle in der Kampagne „Brandgefährlich“ auf dasselbe Problem hin. Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) aus Lüdenscheid fasst zusammen, was die zuständigen Stellen in beiden Ländern zur Entsorgung von E-Zigaretten und anderen Kleingeräten mit Akku veröffentlicht haben.
Was im Müllfahrzeug passiert
Wird ein Lithium-Akku im Müllfahrzeug oder in der Sortieranlage zerdrückt, kann es laut einem von der EAK zitierten Vertreter der Entsorgungswirtschaft zum „thermischen Durchgehen“ kommen: Die Temperatur steigt in einer Kettenreaktion, bis sich der Akku selbst entzündet. Im Restmüll trifft er dann auf leicht brennbares Material. Nach Angaben des österreichischen Ministeriums BMLUK verzeichneten heimische Entsorgungsbetriebe allein 2025 rund 36 schwere Brände, die teilweise auf Fehlwürfe im Restmüll und in anderen Sammelfraktionen zurückgehen. Die Zahl der Brandereignisse in der Abfallwirtschaft hat sich laut EAK, die sich auf den Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) beruft, zwischen 2012 und 2024 verfünffacht, wobei nicht jeder Brand auf Akkus zurückgeht. Die EAK nennt E-Vapes neben kabellosen Ohrhörern, blinkenden Haarreifen und Kinderspielzeug als Geräte, deren Akku oft übersehen wird und die beim Wegwerfen häufig noch Restenergie enthalten.
Für die Schweiz beschreibt INOBAT, dass sich nicht ordnungsgemäß entsorgte Akkus im Abfalleimer, im Müllwagen oder in Sortieranlagen durch einen Kurzschluss entzünden können. Eine Befragung der Fachhochschule Nordwestschweiz aus dem Jahr 2021, auf die SENS eRecycling verweist, ergab, dass 20 Prozent der Befragten nicht wussten, dass E-Zigaretten Elektrogeräte sind.
Österreich: Sammelstellen der Gemeinden
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können laut dem für Abfallwirtschaft zuständigen Bundesministerium (BMLUK) kostenlos bei den Sammelstellen der Gemeinden abgegeben werden, etwa auf Mistplätzen oder in Altstoffsammelhöfen. Nach Angaben des Ministeriums bieten die Gemeinden mehr als 2.000 solcher Sammelstellen an. Größere und beschädigte Akkus gehören nach den Hinweisen der Informationskampagne „Her mit Leer“ ausdrücklich dorthin. Die Kampagnenseite bietet dafür einen Sammelstellenfinder.
Das betrifft nicht nur Einweggeräte. Auch wiederaufladbare Akkuträger, auf die vorgefüllte Pods gesteckt werden, zum Beispiel bei Pod-Systemen von Elfbar, sind Elektrogeräte mit Akku und gehören nicht in den Restmüll.
Einen Anhaltspunkt gibt die Kennzeichnung: Nach § 12 der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung sind Elektrogeräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern zu kennzeichnen. Ist das wegen der Größe oder Funktion des Geräts nicht möglich, gehört das Symbol auf die Verpackung, die Gebrauchsanweisung oder den Garantieschein.
Schweiz: Sammelstellen und Sammelsysteme
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hält fest, dass elektrische und elektronische Geräte nicht in den Kehrichtsack gehören. Die Entsorgung über die Kehrichtabfuhr oder die Sperrgutsammlung ist verboten, Grundlage ist die Verordnung VREG. Sammlung und Recycling wickeln SENS eRecycling und Swico Recycling ab. SENS nennt rund 630 eigene Sammelstellen, an denen die Abgabe kostenlos ist. Für intakte E-Zigaretten stellt SENS Privatpersonen zusätzlich einen Recycling-Beutel zur Verfügung: Der gefüllte Beutel wird in den Briefkasten gelegt, die Post bringt ihn ins Recycling. Beschädigte E-Zigaretten müssen laut SENS zwingend zu einer SENS-Sammelstelle. Lose Batterien und Akkus können laut INOBAT teilweise an Sammelstellen der Gemeinden abgegeben werden.
Ob ein Gegenstand ein Elektrogerät ist, lässt sich nach einer Checkliste von SENS unter anderem an der Frage erkennen, ob er Strom speichern kann. Lithiumhaltige Akkus tragen laut INOBAT oft die freiwillige Kennzeichnung „Li“ oder „Li-Ion“.
Vor der Abgabe: Pole abkleben, Beschädigtes getrennt
Fest verbaute Akkus sollen laut INOBAT nicht ausgebaut werden, das ganze Gerät geht in die Elektrosammlung. Leicht abnehmbare Akkus sollen laut der Kampagne „Brandgefährlich“ vom Gerät getrennt und in die Batteriesammlung gegeben werden. Das gilt auch für Akkuträger mit wechselbaren Pods: Ist der Akku fest verbaut, wird der Akkuträger am Ende seiner Nutzung als Ganzes abgegeben.
Bei gebrauchten Lithium-Akkus empfiehlt die österreichische Kampagne „Her mit Leer“, die Pole mit Klebeband abzudecken, um einen Kurzschluss zu vermeiden. Beschädigte, verformte oder aufgeblähte Akkus sollen laut INOBAT umgehend zu einer bedienten Sammelstelle gebracht werden, am besten mit abgeklebten Polen und in einem separaten Plastiksack. Neben dem Restmüll nennt die EAK auch Papier- und Kunststoffbehälter als Orte, an denen Fehlwürfe das Brandrisiko erhöhen.
„Österreich und die Schweiz organisieren die Sammlung unterschiedlich, die Grundregel ist aber dieselbe: Ein Gerät mit Akku gehört weder in den Restmüll noch in den Kehrichtsack“, sagt Mustafa Celik, Geschäftsführer der SOMUVA UG.
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Die SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn, HRB 11627) betreibt den Onlinehandel Vapechamp für E-Zigaretten und Zubehör.
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