Bis zum 31.12. müssen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für 2011 erstellen – sonst droht Verlust
Vermieter müssen unbedingt die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter für den Abrechnungszeitraum 2011 bis zum Jahresende erstellt haben. Genauer gesagt: Die Betriebskostenabrechnung muss den Mietern bis dahin auch zugestellt sein. Sonst droht den Vermietern der Verlust ihrer Ansprüche auf eventuelle Nachzahlungen.
Die Entwicklung der Mietnebenkosten lässt erwarten, dass solche Nachforderungen in vielen Fällen geltend zu machen sind. Mieter, denen die Jahresabrechnung für 2011 aber erst im nächsten Jahr zugeht, können die Zahlung der Abrechnungsspitze verweigern.
Wer als Vermieter auf Nummer sicher gehen will, beauftragt eine qualifizierte Hausverwaltung mit der Betreuung seiner Immobilien und der Mieterschaft. Die achtet auf jeden Fall darauf, dass solch wichtige Termine nicht versäumt werden.
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HausverwalterSuche.de – S. Lewohn Internet & Presse
Klaus P. Lewohn
Königsallee 2
41747 Viersen / Deutschland
Telefon: 049 (0)21 62-35 60 88
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Die teilnehmenden Hausverwaltungen wiederum erhalten die Kontaktdaten der Interessenten für ihre Akquise. So lässt sich der Verwaltungsbestand einer Hausverwaltung auf innovative Weise ausbauen.
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