Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV mit Sachkundeprüfung

Lehrgang im Haus der Technik am 08.-10. Oktober 2012 zur Vermittlung der gemäß § 5 ChemVerbotsV geforderten Sachkunde

(pressebox) Essen, 27.07.2012 – Nach der Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen Sachkunde erforderlich; der Umgang mit sehr giftigen und giftigen Stoffen und Zubereitungen setzt fachkundige Personen voraus. Ziel des Seminars „Vermittlung der Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV" am 08.-10. Oktober 2012 in Essen ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit (sehr) giftigen Stoffen und Zubereitungen zu vermitteln. Grundlage hierfür sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 5 ChemVerbotsV vom 29.10.1999 (Bundesanzeiger Nr. 242a/99). Die eingeschränkte Sachkundeprüfung umfasst die Teile I und II der „Hinweise und Empfehlungen" ohne den Teil III über Biozide und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, eMail: information@hdt-essen.de bzw. im Internet unter www.hdt-essen.de/W-H050-10-362-2

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Dipl.-Ing. Kai Brommann
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